Harsche Kritik am neuen Verpackungsgesetz

VKU: Verpackungsgesetz darf nicht das letzte Wort sein

Der VKU bezweifelte, dass das Verpackungsgesetz eine Trendwende bringen wird und forderte eine Neuausrichtung im Interesse von Bürgern und Umwelt. Denn bis heute sei es nicht gelungen, die Entsorgung von Verpackungsabfällen auf die Ziele Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz hin auszurichten. Die traurige Bilanz nach mehr als 25 Jahren Verpackungsverordnung: Kein Land in Europa produziere pro Kopf mehr Verpackungsabfälle (2014: 17,8 Mio. Tonnen). Die Mehrwegquote sei eingebrochen, die Recyclingquote stagniere und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffabfällen liege nur bei etwa 20 Prozent.

Grundlegende Neuausrichtung im Sinne des Umweltschutzes notwendig

Ein Grund für die zu erwartenden Defizite des Verpackungsgesetzes ist laut einer VKU-Erklärung, „dass mit der Marktüberwachung Vertreter der Verpackungsindustrie betraut werden sollen. Diese haben sich bereits im Vorgriff auf das Gesetz in einer privatrechtlichen Stiftung, der sogenannten Zentralen Stelle, organisiert. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht: Die zu Überwachenden sollen sich selbst überwachen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Zentrale Stelle ökologische Ziele bei der Verpackungsentsorgung über die ökonomischen Interessen der Verpackungsindustrie stellen wird.“

Wertstoff- und Papiertonnen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Trennung bleibt für Bürger unlogisch

 

Das Verpackungsgesetz lasse die Kommunen bei der Aufgabe im Stich, stoffspezifische Trennvorgaben des europäischen und des nationalen Abfallrechts zu erfüllen. Weder erhalten die Kommunen die Befugnis, eine einheitliche Wertstoffsammlung einzuführen, noch werden dafür Anreize gesetzt. Für die Bürger bleibt die Trennung aufgrund des Produktbezugs (Verpackung – Nicht-Verpackung) weiter unlogisch. Damit ist eine weiter sinkende Bereitschaft zur Abfalltrennung zu erwarten.

Einführung kommunaler Gestaltungsrechte bleibt halbherzig

Der Gesetzgeber des Verpackungsgesetzes erkenne zwar grundsätzlich an, dass die Kommunen die Befugnis haben müssten, das Sammelsystem für Verpackungsabfälle in seinen wesentlichen Parametern – zum Beispiel Behälter und Abholrhythmus – zu bestimmen, bleibe aber auf halbem Wege stehen. So sollen die neuen Rahmenvorgaben zwar für die Leichtverpackungen gelten, nicht aber für Glas. Damit werde es den Kommunen weiterhin nicht möglich sein, die vielfach nachgefragten, platzsparenden und barrierefreien Unterflursysteme für sämtliche Abfallfraktionen vorzugeben.

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