BEE legt Vorschläge zum Förderstopp für fossile Heizungen vor
Der BEE hat am 29.03.2017 ein Positionspapier zur Einstellung der Förderung für fossil befeuerte Heizungen veröffentlicht. Darin fordert der BEE im Einklang mit den Energie- und Klimazielen u.a. ein Fördersystem, das ab 2018
- keine Steuermittel mehr für fossil befeuerte Heizungen zur Verfügung stellt,
- und nur noch Erneuerbare Wärmeerzeuger bzw. nur noch den Anteil Erneuerbarer Energien an der Deckung des Raumwärme- bzw. Trinkwarmwasserbedarfs fördert.
Damit schließt der BEE an die Festlegung im Klimaschutzplan 2050 der Bunderegierung an, die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen zu lassen.
Vorrangig fordert der BEE, die Förderung des Austauschs von fossilen Öl- und Gaskesseln als Einzelmaßnahme bei der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zu streichen. Darüber hinaus geht es darum, dass die Kosten für eine fossile Öl- und Gasheizung beim Bau von oder der Modernisierung von Effizienzhäusern nicht mehr in den Förderkredit einbezogen werden können.
In letzter Konsequenz darf dann die Förderung der energetischen Modernisierung oder des Neubaus von Gebäuden nicht mehr gefördert werden, wenn dabei fossile Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Wärmenetz-Anschlüsse sollen nur noch gefördert werden, wenn in das betreffende Netz zumindest anteilig Erneuerbare Wärme eingespeist wird. In einem ersten Schritt sollte dieser Mindestanteil bei 15 Prozent liegen.
Hintergrund dieser Forderungen ist, dass fossile Energieträger und Wärmeerzeuger, die solche verbrennen, noch immer den Wärmemarkt dominieren – nicht nur im Heizungsbestand, sondern auch bei den Heizungsinstallationen im Neubau. 2016 wurden 75 Prozent Gasheizungen, 10 Prozent Ölheizungen und nur 10 Prozent Wärmepumpen und unter 5 Prozent Holzheizungen verkauft.
Auch im Neubau kamen Wärmepumpen 2015 noch nicht über einen Anteil von 20 Prozent der Wohnungen hinaus, Holzheizungen haben auch im Neubau einen Anteil von 5 Prozent.
Das ist unvereinbar mit den Energie- und Klimazielen der Bundesregierung. Um die Pariser Klimabeschlüsse einzuhalten, muss bis spätestens 2040 der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung auf 100 Prozent gesteigert werden. Die Förderung von Technologien, die 75 bzw. 85 Prozent des Marktes dominieren, ist darüber hinaus auch aus fiskalischen Gründen nicht mehr vertretbar.
Die Umsetzung der Forderungen des BEE würde daher bedeuten, Gasheizungen anteilig nur noch zu fördern, wenn sichergestellt wird, dass gleichzeitig ein Mindestanteil aus Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Erneuerbare Gase) genutzt wird. Dieser Mindestanteil soll dabei bis 2040 auf 100 Prozent steigen.
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