Energiewirtschaft mindert um 0,9 Prozent – Industrieemissionen nahezu unverändert
Im Jahr 2016 emittierten die rund 1.900 stationären Anlagen im Emissionshandel 453 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 0,6 Prozent weniger als 2015. Damit konnten laut Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 11.04.2017 die gesunkenen Emissionen im Emissionshandel den in der Nahzeitprognose des UBA ermittelten Anstieg der deutschen Verkehrsemissionen um 3,8 Prozent gegenüber 2015 nicht ausgleichen.
Der Emissionsrückgang deutscher Anlagen sei außerdem im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer ausgefallen als im EU-weiten Durchschnitt, den unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 2,4 bis 2,8 Prozent abschätzten.
„Deutschland liegt damit auch bezogen auf die relative Minderung gegenüber dem Jahr 2005 im zehnten Jahr in Folge deutlich unter dem EU Durchschnitt“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Der vergleichsweise geringe Rückgang der deutschen Emissionen 2016 sei auf unveränderte Industrieemissionen und auf einen Rückgang der Emissionen von Energieanlagen um 0,9 Prozent zurückzuführen. Dies sei nicht nur der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu danken, sondern liege auch an weiteren Faktoren: einmalige Phänomene wie zum Beispiel ein erhöhter Anteil von Wasserkraft an der Energieerzeugung in Spanien und Trends, wie der Wechsel von Kohle zu Gas bei der Energieerzeugung in Großbritannien führten zu einem stärkeren Rückgang der EU Emissionen, erläutert Krautzberger.
Der starke EU-weite Emissionsrückgang vergrößere den strukturellen Überschuss an Emissionsberechtigungen im Europäischen Emissionshandel weiter, denn das vor der dritten Handelsperiode festgelegte jährliche Budget sei seit 2013 in jedem Jahr größer gewesen als die Emissionen. „Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer ambitionierten Reform des EU-ETS. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Stärkung der Marktstabilitätsreserve zu. Dazu haben der Rat und das Europäische Parlament bereits Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung gehen“, unterstreicht Krautzberger.
In den kommenden Monaten wird die Emissionshandelsrichtlinie für die im Jahr 2021 beginnende vierte Handelsperiode zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament verhandelt.
Emissionen der Industrie
Die Emissionen der energieintensiven Industrie blieben gegenüber dem Vorjahr mit 123 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten unverändert. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Damit veränderten sich die Emissionen der Industrieanlagen auch gegenüber 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, nicht.
Emissionen der Energieversorgung
Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 0,9 Prozent auf 329 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dies entspricht einem Anteil von 73 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Einem Rückgang der Braunkohle- bzw. der Steinkohleemissionen um 4,5 bzw. 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid steht ein Anstieg der Erdgasemissionen um 4,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid gegenüber. Damit werden die Trendaussagen der Nahzeitprognose der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen bestätigt, die am 20. März 2017 vom UBA veröffentlicht wurde.
Abgabepflicht
Bis zum 30. April 2017 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2016 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt prüft derzeit die Emissionsberichte 2016 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 18. Mai 2017 veröffentlichen.
Emissionshandel und Gesamtemissionen
Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2016 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2016 werden am 15.01.2018 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.
[note Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung von projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism.]
->Quelle: Bundesumweltamt