Exportstopp für Brennelemente in Schrott-AKW gefordert

Verbindliche Sicherheitsziele in EU festlegen

Es macht viel mehr Sinn, verbindliche Sicherheitsziele in der Europäischen Union festzulegen und ein System wechselseitiger Kontrolle einzusetzen, so wie wir es getan haben. Wir haben mit acht Nachbarstaaten Vereinbarungen zum Informationsaustausch über grenznahe kerntechnische Einrichtungen abgeschlossen und somit bilaterale Nuklearkommissionen eingerichtet. Seit dem vergangenen Jahr haben wir eine solche Vereinbarung auch mit Belgien. Ihr Zustandekommen war zum ersten Mal Anfang der 1990er Jahre gescheitert. Danach hatte sich keiner meiner Vorgänger darum gekümmert, das noch einmal zu versuchen. Jetzt haben wir es aber zustande gebracht. In diesen Kommissionen wird offen und kritisch über Sicherheitsfragen diskutiert. Eine solche Kooperation mit unseren Nachbarstaaten halte ich unter den europäischen Rahmenbedingungen für viel erfolgversprechender als die von Ihnen geforderte Konfrontation und Klagen.

Nun zu der Behauptung, die Bundesregierung blockiere eine genehmigte Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Jülich. Da kann ich Ihnen nur sagen: Das ist schlicht falsch. Richtig ist: Es muss einen Nachweis geben, dass das Lager erdbebensicher ist. Den hat die Betreiberin bislang nicht erbracht. Ein solcher sicherheitstechnischer Nachweis wäre für den Neubau eines Zwischenlagers natürlich ebenso zwingend erforderlich wie für den weiteren Verbleib der Brennelemente im bestehenden Lagergebäude bis ein Neubau in Betrieb genommen werden könnte; Frau Weisgerber hat sich dazu geäußert. Zurzeit werden die Untersuchungen vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit fortgeführt. Ich bin froh, dass auch hier der Grundsatz gilt, dass die Sicherheit stets Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat.

Deckungssumme von 25 Mrd. Euro auf Versicherungsmarkt nicht verfügbar

Last, but not least möchte ich auf die erhobene Forderung nach Erhöhung der Deckungsvorsorge eingehen. Die Forderung, die Deckungsvorsorge für Schäden aus Atomunfällen auf mindestens 25 Milliarden Euro anzuheben, ist, ehrlich gesagt, pure Heuchelei. Das Atomgesetz sieht eine summenmäßig unbegrenzte Haftung des Anlagenbetreibers und eine Deckungsvorsorge von 2,5 Milliarden Euro vor. Es war der Kollege Trittin, der damals richtigerweise eine Erhöhung von 500 Millionen DM auf nunmehr 2,5 Milliarden Euro verhandelt hat. Eine höhere Deckungssumme hat er als nicht versicherbar und damit auch nicht darstellbar angesehen. Das hat sich nicht geändert. Eine Deckungssumme von 25 Milliarden Euro ist auf dem Versicherungsmarkt nicht verfügbar. Bitte lassen Sie es auch an dieser Stelle sein, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass das möglich wäre.
[note Die atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion Sylvia Kotting-Uhl und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter hatten am 25.04.2017 „mehr Mitspracherecht für Anrainerstaaten bei den Sicherheitsanforderungen für grenznahe Atomkraftwerke sowie die Schließung der ‚Atomfabriken Urenco und ANF Lingen'“ gefordert – dazu „für den Katastrophenfall eine unbegrenzte Betreiberhaftung und eine Deckungsvorsorge von mindestens 25 Milliarden Euro“. (gruene-bundestag.de/tschernobyl-atomausstieg-konsequent-umsetzen)]
Wir alle hoffen, dass Sie hier im Deutschen Bundestag wie auch der Kollege Remmel nach den Landtagswahlen wieder zur Besinnung kommen und zur bewährten konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehren.

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