BSW-Solar: PV-Auktionen erweisen sich als erfolgreich – Bundesregierung soll Ausbaudeckel beseitigen
Das BMWi hat eine positive Zwischenbilanz zu den vor zwei Jahren eingeführten Förderauktionen für große PV-Anlagen gezogen. „Die bisherigen Auktionsergebnisse sind ein Beleg für die außergewöhnliche Leistungsfähigkeit der Photovoltaik und für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir freuen uns, dass die Auktionen von der Branche angenommen werden. Die Teilnahme- und Realisierungsquoten belegen dies.“
Körnig fordert angesichts dieser Lage die Bundesregierung auf, sofort die Deckel zu beseitigen: „Mit 6,6 ct/kWh hat im Kraftwerksmaßstab erzeugter Solarstrom inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten. Es gibt keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln. Das jährliche Auktionsvolumen sollte zeitnah in einem ersten Schritt verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen und den wachsenden Ökostrombedarf – nicht zuletzt für die Elektromobilität – effizient und verbrauchsnah zu decken. Eine weitere Kostensenkung von Solarstrom ist möglich, wenn gleichzeitig die Größen- und Standortbeschränkungen für neue Solarparks gelockert werden.“
Nicht zielführend ist es nach BSW-Einschätzung, Solar- und Windkraft gegeneinander in Wettbewerb zu stellen, wie es von der Europäischen Union ab 2018 in einer ersten Pilotausschreibung gefordert wird. Für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Energiewende brauche es zwei tragende Säulen: Windkraft und Solarenergie. Wissenschaftler empfehlen ein Verhältnis von eins zu eins bei der installierten Leistung der beiden Technologien. Nach übereinstimmender Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft und des Bundesverbandes Windenergie wird es nicht gelingen, im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung – mit verträglichem Komplexitätsgrad – faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die einen ausgewogenen Mix Erneuerbarer Energien sicherstellen. Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifischen Ausschreibungen die Kombination verschiedener EE-Technologien auf geeignete Weise anzureizen.
Um die hohe Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung zu sichern, ist es nach BSW-Einschätzung schließlich wichtig, die Beteiligung von Bürgern und Energiegenossenschaften auch an größeren PV-Projekten wieder zu ermöglichen. Im Rahmen des aktuellen Ausschreibungsdesigns hätten diese gegenüber professionellen Investoren mit entsprechenden Portfolio-Vorteilen kaum eine Chance, Projekte zu gewinnen.
[note Gute Realisierungsrate der ersten PV-Ausschreibungsrunde – Tiefstpreis jetzt bei 6,58 ct/kWh
Der BSW-Solar befindet sich – wenigstens teilweise – in schöner Übereinstimmung mit der Bundesnetzagentur: Die hat nämlich am 15.05.2017 bekannt gegeben, dass 96 Prozent der in der ersten Ausschreibung für PV-Freiflächen bezuschlagten Projekte realisiert worden sind. „Die hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren. Dieser erfreuliche Ausgang stimmt uns auch im Hinblick auf die Realisierung der 145 Projekte aus den fünf folgenden Runden optimistisch“, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungsrunden durchgeführt. Für die erste Ausschreibungsrunde ist am 06.05.2017 die Frist für die Stellung eines Antrages auf Förderberechtigung der bezuschlagten Gebote abgelaufen. Für 24 der 25 bezuschlagten Gebote seien nun Förderberechtigungen mit einem Volumen von 151 MW erteilt worden. Das hohe Wettbewerbsniveau in den bisherigen PV-Ausschreibungsrunden führe zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen, von 9,17 ct/kWh in der ersten Runde bis zu aktuell 6,58 ct/kWh in der Runde vom Februar 2017. Nach: Bundesnetzagentur]
BSW-Leitfaden Ausschreibung für Photovoltaik
Der BSW hat jüngst seinen Leitfaden für die Planung von Solarparks aktualisiert. Es handelt sich dabei um eine strukturierte Anwendungshilfe für das Verfahren, die Ermittlung der Förderhöhe und die Flächenkulisse, flankiert mit vielen Praxistipps. Hinweise zur Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie REMIT sind in dem Leitfaden ebenfalls enthalten. Solarunternehmen finden in dem Leitfaden der Autoren des renommierten Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. eine fundierte Vorbereitungsgrundlage für die Teilnahme an Ausschreibungsrunden und zur Abgabe eines gültigen Gebots. Die Publikation kann direkt im BSW-Solar Shop bestellt werden.
->Quelle: BSW Solar