E.ON erwartet nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliarden-Steuerrückerstattung – insgesamt mehr als sechs zurück an EVU
Im Rahmen der Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 MAR teilt E.ON mit: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz verfassungswidrig ist. Gegenstand der Entscheidung war die Vorlage des Finanzgerichtes Hamburg in einem Verfahren gegen einen Bescheid über die Kernbrennstoffsteuer für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im Jahr 2011.“ So eine Medienmitteilung vom 07.06.2017.
[note Aus der Welt: „Die Atomkonzerne dürfen darauf hoffen, vom Bund insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro zurückzubekommen. Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. (Az. 2 BvL 6/13)]
Die fast sieben Milliarden werden aber die Finanznot der EVU kaum lindern, so die SZ. Die E.ON SE rechnet jedenfalls nach eigenem Bekunden jetzt damit, dass sie durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet bekommt. Der damit verbundene Ertrag wirke sich“ positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus“. Da es sich jedoch um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handle, blieben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss unbeeinflusst: „E.ON bestätigt somit seine Prognose für das Geschäftsjahr 2017.“
„Schäuble muss umgehend neues Gesetz zur Besteuerung der Atomwirtschaft vorlegen“
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider forderte dazu, die Atomwirtschaft müsse auch nach dem Kippen der Kernbrennstoffsteuer einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Finanzminister Schäuble müsse jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne vorlegen, das die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige – so eine Medienmitteilung der Fraktion.
„Die Atomwirtschaft muss einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Dies gilt auch nach dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Kernbrennstoffsteuer gekippt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war die Kernbrennstoffsteuer re“chtswidrig und durfte vom Bund nicht erhoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Die zwischen 2011 und 2016 erhobenen Steuereinnahmen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro müssen zurückgezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg, welches das Gesetz zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt hat, muss nun über die Vorgaben für die Rückerstattung entscheiden. Es ist bedauerlich, dass sich die Kernbrennstoffsteuer aufgrund der von Schwarz-Gelb zu verantwortenden handwerklichen Fehler als rechtswidrig herausgestellt hat. Der Finanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne bis zum Jahr 2022 vorlegen, welches die vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Maßstäbe berücksichtigt.“
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