Berlin will klimaneutral werden

Dokumentation BEK 2030 (Auszug)

1. Klimaschutz
Die im BEK 2030 formulierten Maßnahmen und Strategien sehen für das Handlungsfeld Energie vor

  • Ausbau der gasbasierten (Bio- und Erdgas) flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung
  • Nutzung von Wärme- und Stromspeichern
  • Ausbau der Solarenergienutzung
  • Nutzung vom Wärmepumpen und Geothermie
  • Förderung von Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anwendungen
  • Stromspeicher fördern, Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur  Entwicklung alternativer Ansätze zur zentralen Wärmespeicherung unterstützen
  • Urbane Energiewende-Innovationen förderen.

Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung

  • Mix aus Anreizen und Beratung für private Akteure und Vorbildwirkung der öffentlichen Hand
  • Sanierungsrate im Gebäudebestand bis 2050 auf durchschnittlich 2,0% sozialverträglich und baukulturell behutsam steigern
  • Quartierslösungen für den Bestand sowie Modellquartiere für den Neubau vorschlagen
  • Öffentliche Hand soll mit Sanierung öffentlicher Gebäude vorangehen – öffentliche Neu- und Bestandsbauten über die bestehenden Anforderungen hinaus vorbildhaft entwickeln: Bei Bau-Planung über Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinaus prüfen, ob aktive Nutzung von solarer Energie und KWK verpflichtend werden
  • Außerdem soll ein Energiespar-Förderprogramm des Landes Berlin zur Förderung der Sanierung von Mietwohngebäuden aufgelegt werden

Handlungsfeld Verkehr

  • Stärkung des Umweltverbundes
  • Angebot des ÖPNV und Radverkehrsinfrastruktur weiter verbessern und Attraktivität des Fußverkehrs steigern; Menschen sollen auf Autos verzichten können, weil der Umweltverbund die besseren Alternativen bietet
  • Anteil der Autos mit Verbrennungsmotor reduzieren und durch alternative Antriebsarten ersetzen: Ladeinfrastruktur für
    Elektromobilität ausbauen
  • Fuhrparks der öffentlichen Hand sollen Vorreiter für Wandel werden
  • Anpassung der Beschaffungsrichtlinie ist in Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Arbeit. Darin werden Umweltanforderungen für emissionsarme Fahrzeuge definiert und vorgeschrieben

Handlungsfeld Wirtschaft

  • Schwerpunkt auf der Steigerung der Energieeffizienz – Beratung und Vernetzung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausbauen und Energieeffizienz steigern
  • Fossile Energieträger durch Erneuerbare Energien ersetzen
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte für bestehende Gewerbegebiete erstellen, fördern und umsetzen
  • Fortführung und Ausweitung von Klimaschutzvereinbarungen wie z.B. mit der BSR oder der Gasag: Engagement der Berliner Unternehmen forcieren und anerkennen
  • Innovative Einspar-Contracting-Modelle für die öffentliche Hand weiterentwickeln.

Handlungsfeld Private Haushalte und Konsum

  • Werbung für klimafreundliches Konsumverhalten
  • Beratungsangebote verbessern, Modellvorhaben unterstützen und neue Anreize setzen
  • Neue Angebote zur Klima-Bildung in Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Vernetzung der jeweiligen Akteure.

2. Maßnahmen im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels

  • Für die Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin wurde die AFOK-Studie ausgewertet und in das BEK 2030 integriert.
  • Im Bereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz geht es beispielsweise darum, bestehende Warnsysteme für Hitze, Ozon- und UV-Strahlungsbelastung zu einem einheitlichen Warnsystem auszubauen. Damit diese notwendigen Informationen vor allem die davon besonders betroffenen Personengruppen erreichen.
  • Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung wollen wir verbessern und das medizinische Fachpersonal entsprechend schulen, damit Risiken rechtzeitig erkannt und individuelle Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
  • Im Bereich Stadtentwicklung sollen klimatische Entlastungsräume gesichert, Grün- und Freiflächen geschaffen sowie die Widerstandfähigkeit des Stadtgrüns gesteigertwerden.
  • Der Bodenschutz soll bei der räumlichen Planung berücksichtigt werden, da Böden einen bedeutenden Einfluss auf das Stadtklima haben.
  • Die Leistungsvielfalt der Berliner Wälder (Boden-, Lärm-, Trinkwasser-, Erholungs- und Klimaschutzfunktion) muss mit Hilfe einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung erhalten werden.

->Quellen: