Experten kritisieren neues Mieterstromgesetz

Der Gesetzentwurf für Mieterstrom

Mit der Gesetzesnovelle will die Regierung grundsätzlich dem Ausbau regenerativer Energien zu neuem Schwung verhelfen. „Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen“, begründete sie die Initiative. Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen. Die Höhe des Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem PV-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren. Die Neuregelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen als Wohnung ausgewiesen sein.

In einer Stellungnahme plädierte der Bundesrat dafür, den Förderanspruch auf Quartiere auszudehnen – so könnten etwa auch Mieter profitieren, bei denen die Dachausrichtung ungünstig ist. Außerdem regt er an, steuerliche Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu überprüfen. Eigentlich würden Unternehmen der Wohnungswirtschaft gewerbesteuerpflichtig, wenn sie Strom verkaufen. Würden die Ausnahmeregelungen, die für die Wohnraumvermietung gelten, erweitert, könnte dies ein Anreiz für die Firmen sein, in Mieterstrommodelle zu investieren.

Die Bundesregierung verweist in einer Gegenäußerung darauf, dass mit der Ausweitung auch die Kosten steigen und Vorhaben komplexer werden. „Aus diesen Gründen sollte aus Sicht der Bundesregierung die Prüfung einer räumlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mieterstromzuschlags vor allem unter den Maßgaben der Kostenbegrenzung und der Praktikabilität erfolgen“, heißt es. Steuerrechtliche Fragen, die sich als Investitionshemmnis erweisen könnten, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben ebenfalls erörtert. Im Ergebnis habe man sich allerdings gegen die Aufnahme steuerrechtlicher Regelungen in den Gesetzentwurf entschieden. (hib)]

->Quellen: