Netzentgelt-Modernisierungsgesetz (NEMoG) beschlossen – Zustimmung und Kritik
Die Stromkunden sollen künftig unabhängig davon, wo sie wohnen, gleich viel für die Anbindung von Wind- und Solarparks ans Stromnetz zahlen. Der Bundestag beschloss am 30.06.2017 das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur – demzufolge die Kosten für die Nutzung der Übertragungsnetze bis 2023 stufenweise angeglichen werden. Bislang zahlen Verbraucher in den neuen Bundesländern vielfach viel mehr. Die Regelungen für Offshore-Windparks sollen geändert werden, mit Ausnahmen für Großverbraucher, um Industrieunternehmen zu entlasten. Das stößt auf Kritik der Verbände.
[note In Kürze: Netzentgelte machen rund ein Viertel der Stromkosten aus. Vor allem in Ost- und Norddeutschland sind sie hoch, weil dort viel Ökostrom produziert wird, die Netze aber unzureichend ausgebaut und teurer sind. Die Netzkosten fallen pro Kunde umso höher aus, je dünner ein Versorgungsgebiet besiedelt ist. In Süd- und Westdeutschland könnte es teurer werden. Die
Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser führt laut BDEW zu einer Umverteilung in Form einer leichten Erhöhung der EEG-Umlage.]
Das NEMoG soll 2018 in Kraft treten und die Gebühren zwischen 2019 und 2023 in mehreren Schritten angleichen. Gleichzeitig sollen Zuschüsse an Wind- und Solaranlagen, sogenannte vermiedene Netzentgelte, reduziert werden – hier setzt der Gesetzentwurf auf eine differenzierte Regelung. Steuerbare dezentrale Erzeugungsanlagen sollen grundsätzlich weiter Zahlungen für vermiedene Netzentgelte erhalten, bei Neuanlagen läuft die Regelung allerdings 2022 aus. Zudem wird die Höhe der Zahlungen auf dem Niveau von 2016 eingefroren.
Das NEMoG sieht zudem vor, dass die Kosten für die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Netzentgelten in eine gesonderte Umlage überführt werden: die Offshore-Haftungsumlage. Diese Umlage sieht Entlastungsregelungen für energieintensive Industrieunternehmen vor.
SPD lobt, Union auch, Linke fordert generell gleiche Entgelte, Grünen beklagen Zeitplan
Vertreter der SPD-Fraktion lobten die Angleichung in vier Schritten und den Fortbestand des Geschäftsmodells für Bestands-KWK-Anlagen. Die Union hatte im Wirtschaftsausschuss am 28.06.2017 hervorgehoben, die jetzt vorgenommenen Eingriffe hätten zwar große Auswirkungen, die Regelung sei aber so erfolgt, dass die auf der Höchstspannungsebene angeschlossenen Industrieunternehmen damit gut leben könnten. In zwei oder drei Jahren sollten die Auswirkungen des Gesetzesbeschlusses überprüft werden. Die Linksfraktion bekräftigte, es könne nicht sein, dass gerade in dünn besiedelten Regionen heute die höchsten Netzentgelte gezahlt werden müssten. Gerade dort werde viel für die Energiewende getan. Notwendig seien vielmehr gleiche Netzentgelte über alle Spannungsebenen, forderte die Fraktion. Die Grünen beklagten den vorgesehenen Zeitplan der Änderungen. Mit Netzentgeltmodernisierung habe das Gesetz allenfalls am Rande etwas zu tun. Durch die schrittweise Regelung habe die Koalition die Vereinheitlichung der Netzentgelte in die übernächste Legislaturperiode geschoben – obwohl sie sie sofort hätte durchsetzen können.
Folgt: BEE begrüßt und kritisiert