Netz-Nutzung angeglichen

BEE begrüßt und kritisiert

„Die im Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) vorgesehene schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte führt auf der Ebene der Übertragungsnetzentgelte zu mehr Gerechtigkeit“, befürwortet Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. den Bundestagsbeschluss vom Freitag, mit dem das NEMoG in Kraft treten kann, und fügt hinzu: „Bei der EEG-Umlage ist die deutschlandweit gleichmäßige Verteilung der EEG-Umlage seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 Normalität.“

Zu kritisieren sei allerdings die Benachteiligung der fluktuierenden Erneuerbaren Energien gegenüber KWK-Anlagen bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten. Selbst Erneuerbare Energien-Anlagen, die mit Speichern gekoppelt sind und die Netze entlasten, würden diskriminiert.

„Die Struktur der vermiedenen Netznutzungsentgelte wurde leider nicht geändert. Anlagen der fossilen Energieerzeugung werden weiterhin auch dann laufen, wenn ihre Stromerzeugung die Netze für Erneuerbare Energien blockiert und die fossilen Anlagen sogar systemschädlich sind“, so Uphoffs Kritik. Damit bleibt die Quersubventionierung der konventionellen Anlagen über die vermiedenen Netznutungsentgelte bestehen. Aus Sicht des BEE ist es deshalb unerlässlich, dass diese Fehlstruktur schnellstmöglich in der nächsten Legislaturperiode beseitigt wird.

Auf Unverständnis stößt beim BEE auch die Regelung, dass Netzanschlusskosten in die Offshore-Haftungsumlage verlagert werden. Dies war nie Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens und entbehrt jeder sachlichen Begründung. Die Regelung wurde offenbar erst in letzter Minute ohne vorherige Beratung in das Gesetz rein verhandelt.

Entgegen aller Ankündigungen im Laufe der Legislaturperiode wurde auch ein weiterer unzeitgemäßer Anreiz der Netzentgelteverordnung nicht korrigiert. Danach müssen Unternehmen dann deutlich reduzierte Netznutzungsentgelte bezahlen, wenn sie viel Strom unflexibel verbrauchen, anstatt flexibel auf die Lastsituation zu reagieren. „Eine umfassende Reform der Netznutzungsentgelte ist nicht gelungen und bleibt wieder einmal Hausaufgabe für die nächste Legislaturperiode“, so Uphoffs Resümee.

DUH kritisiert: „Versteckte Industriesubvention“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt zwar die Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte. Kritisch sieht die DUH jedoch die geplante Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks, die zu einem Ungleichgewicht in der Kostenverteilung führen.

Bisher wurden diese Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks den allgemeinen Kosten zugeschlagen und von allen Stromkunden bezahlt. Mit der neuen Regelung können energieintensive Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit werden. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gerade energieintensive Unternehmen beteiligen sich bisher kaum an den Kosten der Energiewende. Sie kaufen ihren Strom an der Börse selbst ein und profitieren deshalb stark von den durch die Energiewende gesunkenen Börsenstrompreisen. Nun werden sie erneut entlastet. Die Bundesregierung muss daher genau prüfen, ob die privilegierten Unternehmen tatsächlich eine Ausnahmeregelung benötigen.“

Die für das Übertragungsnetz anfallenden Kosten sollen ab 2019 schrittweise bundesweit gewälzt werden. Regionen wie der Nordosten Deutschlands hatten bisher mit besonders hohen Netzentgelten zu kämpfen, weil sie dünner besiedelt sind und hier besonders viele Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden. „Die DUH begrüßt es, dass die Übertragungsnetzentgelte endlich angeglichen werden. Klimaschutz und Energiewende gehen alle an. Deswegen ist auch eine gerechte Verteilung der Kosten ein Gebot der Fairness“, sagt Peter Ahmels, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz.

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