Bundestag verabschiedete UrhWissG
Der Bundestag hat am 30.06.2017 das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) – Drucksachen 18/12329, 18/12378 verabschiedet, das eine sogenannte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ ermöglicht. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen in Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urheber und sonstiger Rechteinhaber bedarf.
Justiz- und Verbraucher Staatssekretär Ulrich Kelber nannte das in seinem Infobrief „gute Nachrichten für Bildung und Forschung: Die Schrankenregelungen im Urheberrecht für den wissenschaftlichen Bereich werden endlich neu geordnet und damit übersichtlicher und zeitgemäßer.“ Und Ernst Dieter Rossmann, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte: „Bis zum letzten Moment hat die SPD-Bundestagsfraktion gekämpft, damit die wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts nicht scheitert“.
Chancen der Digitalisierung nicht ausgeschöpft – Open Access nutzen und fördern!
Das Gesetz erläutert die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht. Das Gesetz regelt klar und verständlich für die Anwender, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen künftig erlaubnisfrei genutzt werden dürfen“, so der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner. Dozenten müssten künftig nicht mehr aufwändig prüfen, ob es ein „angemessenes Lizenzangebot“ gebe, und auch die drohende Abschaltung digitaler Semesterapparate zum kommenden Wintersemester sei damit vom Tisch.
Das Gesetz enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher. Bei aller Zufriedenheit über das beschlossene Gesetz stellt Ernst Dieter Rossmann aber gleichzeitig klar, dass die durch die Digitalisierung entstehenden Möglichkeiten damit noch nicht komplett genutzt seien: „Die Chancen der Digitalisierung sind mit der Reform noch lange nicht ausgeschöpft. Im Bereich Open Access liegen neue Möglichkeiten, um Forschung und Lehre noch besser zu vernetzen. Sie gilt es zu nutzen und zu fördern.“
[noteHinweis:
Das BMBF fördert jetzt innovative Ideen von Hochschulen, Verlagen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die die Verbreitung von Open Access in der deutschen Wissenschaft beschleunigen (siehe: solarify.eu/bmbf-foerdert-neue-ideen-zu-open-access.
->Quellen: