Mehr Ressourceneffizienz in EU
Die Bundesregierung will in der EU einen „übergreifenden Indikator zur Bemessung der Ressourcenproduktivität“ einführen. Zudem würden auch Ziele zur Ressourceneffizienz angestrebt, „die auch die industriepolitischen Ziele der EU unterstützen“, schrieb die Bundesregierung in einer Antwort (18/12856) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12664).
Das aktuell auf EU-Ebene in einem sogenannten Trilog zwischen Ratspräsidentschaft, Berichterstattern des EU-Parlamentes und Vertretern der Europäischen Kommission verhandelte Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft bezeichnete die Bundesregierung in der Antwort als „Kompromiss zwischen ambitionierten Zielen und den Realitäten in den Mitgliedsstaaten“. Die Bundesregierung setze dabei nicht nur auf „EU-weit geltende, anspruchsvolle Ziele“, sondern habe auch ein besonderes Interesse daran, „die Staaten, die noch großen Nachholbedarf haben, in die Lage zu versetzen, die möglichen und für den Umwelt- und Ressourcenschutz notwendigen Erfolge zu erreichen“. Der Anspruch der Bundesregierung sei dabei, die EU-Ziele weiterhin zu übertreffen. (hib/SCR)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12856 und 18/12664 vom 22.06.2017 –
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Kreislaufwirtschaftspaket, das gerade in der Europäischen Union (EU) verhandelt wird, soll für unseren Müll einen umweltfreundlichen Regelungsrahmen vorgeben. Dies ist wichtig, da in der EU jedes Jahr bis zu 81,5 Millionen Tonnen allein an Verpackungsmüll anfallen. Hinzu kommt, dass in der EU Deutschland insgesamt und pro Kopf am meisten Verpackungsmüll produziert. Dies geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/6318) hervor. Es besteht daher auch ein Interesse Deutschlands an einem starken Kreislaufwirtschaftspaket. Mit dem Paket sollen gleich mehrere EU-Richtlinien geändert werden. Hierzu zählen die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Abfalldeponien, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die Richtlinien hinsichtlich Altfahrzeugen, Altbatterien und Elektroaltgeräten. Das Paket zielt vor allem auf höhere Recyclingziele, ein EU-weites Deponieverbot für unbehandelte Abfälle und Vorgaben für die Getrenntsammlung von Abfällen. Flankiert wird das Paket von einem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Dieser enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Ökodesigns von Produkten, wie etwa bessere Reparierbarkeit und längere Haltbarkeit. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich von Sekundärrohstoffen, Kunststoffabfällen und Lebensmittelverschwendung.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Das sogenannte Kreislaufwirtschaftspaket wurde am 2. Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und beinhaltet neben einem „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ ein „Legislativpaket“. Der Aktionsplan sieht für die nächsten Jahre eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Kreislaufwirtschaft in Europa stärken sollen. Das Legislativpaket beinhaltet konkrete Vorschläge zur Änderung verschiedener abfallbezogener EU-Richtlinien.
Die Bundesregierung hat die Vorschläge begrüßt und verbindet mit den geplanten Maßnahmen und Rechtsänderungen die Hoffnung, dass sich die Kreislaufwirtschaft in ganz Europa auf ein hohes Niveau entwickelt. Derzeit ist zu beobachten, dass die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich vorangeschritten ist. So gibt es Staaten, die noch über 80 Prozent ihrer Abfälle und damit die darin eingebundenen Ressourcen deponieren, während andere Staaten bereits über 50 Prozent der Abfälle wieder in die Wirtschaft als Sekundärrohstoffe zurückführen. Das Legislativpaket, das derzeit im Trilog zwischen Ratspräsidentschaft, Berichterstattern des EU-Parlamentes und Vertretern der Europäischen Kommission verhandelt wird, stellt sich daher als Kompromiss zwischen ambitionierten Zielen und den Realitäten in den Mitgliedstaaten dar.
Neben EU-weit geltenden, anspruchsvollen Zielen ist es das besondere Interesse der Bundesregierung, auch die Staaten, die noch großen Nachholbedarf haben, in die Lage zu versetzen, die möglichen und für den Umwelt- und Ressourcenschutz notwendigen Erfolge zu erreichen. Gleichzeitig soll die Vorreiterrolle Deutschlands erhalten bleiben, indem neue Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft angegangen und die EU-weit gesteckten Ziele weiterhin übertroffen werden.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen und nun im Trilog verhandelten Rechtsänderungen beziehen sich vor allem auf Regelungen, die die hochwertige Verwertung (insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling) sowie die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zum Gegenstand haben. Fragen der Abfallvermeidung sind im Legislativpaket nur sehr allgemein adressiert. Sie werden jedoch – genau wie weitere Aspekte des Ressourcenschutzes – im Rahmen des Aktionsplanes stärkere Berücksichtigung finden.
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