Fragen und Antworten
- Inwieweit werden verbindliche Ziele zur Verringerung des absoluten Ressourcenverbrauchs unterstützt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm, welches erstmals im Jahr 2012 beschlossen und im Jahr 2016 fortgeschrieben wurde, sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie nationale Ziele zur Schonung der Ressourcen gesetzt. So soll einerseits die Rohstoffproduktivität zum Bezugsjahr 1994 bis zum Jahr 2020 verdoppelt und weiterhin der Trend der Gesamtrohstoffproduktivität von den Jahren 2000 bis 2010 bis in das Jahr 2030 fortgeschrieben werden.
Ziel ist es dabei, einerseits den Ressourceneinsatz vom Wirtschaftswachstum möglichst weitgehend zu entkoppeln und andererseits die Inanspruchnahme von Rohstoffen zu reduzieren. Dabei wird die Bundesregierung vor möglichen Maßnahmen den Nutzen zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Verhältnis zum Aufwand prüfen. Die Bundesregierung strebt die Entwicklung geeigneter Indikatoren und Ziele zur Ressourceneffizienz auf europäischer Ebene an, die auch die industriepolitischen Ziele der EU unterstützen. Sie setzt sich bereits seit einigen Jahren dafür ein, einen übergreifenden Indikator zur Bemessung der Ressourcenproduktivität zu etablieren.
2. Inwieweit wird die Verbesserung des Ökodesigns im Hinblick auf Materialeffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingeignung unterstützt?
Die Verbesserung des Ökodesigns im Hinblick auf den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft und einer intelligenten Produktgestaltung wird von der Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung setzt sich bei der Formulierung produktspezifischer Verordnungen stets für angemessene, technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, ökologisch sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar sind und durch die Marktüberwachung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden können. Dies gilt auch für Anforderung an die Materialeffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingeignung. Deshalb begrüßt die Bundesregierung, dass mit dem Arbeitsplan der „Spielraum für Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Materialeffizienzvorschriften in Produktverordnungen systematischer untersucht werden“ soll. In diesem Rahmen wirken die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und das Umweltbundesamt auch aktiv an der Erarbeitung von Normen zu Aspekten der Materialeffizienz mit. Diese Ansätze werden in unterschiedlicher Weise auch im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung aufgegriffen. So sollen unter anderem Mindest- und Informationsanforderungen, zusätzlich auch bezogen auf die Europäische Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie, untersucht und ggf. eingeführt werden.
3. Wird die Ausweitung des Ökodesigngedankens durch Integration von Materialeffizienzkriterien bei energieverbrauchsrelevanten Produkten sowie eine Erweiterung auf andere Produktkategorien des täglichen Bedarfs (z. B. Inneneinrichtungsgegenstände) befürwortet, und wenn nein, warum nicht?
Die Steigerung der Materialeffizienz, u. a. durch die Verlängerung der Produktnutzungsdauer, ist auch ein Ziel der Europäischen Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG). Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung überall dort, wo dies möglich und sinnvoll, ist mit Nachdruck für dynamische und anspruchsvollere Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung ein. Materialeffizienzkriterien sind bereits Teil des Ökodesigngedankens und wurden als Anforderung an die Mindestlebensdauer schon in Produktverordnungen zu Staubsaugern und Lampen umgesetzt. Eine Ausweitung der Materialeffizienzkriterien bei energieverbrauchsrelevanten Produkten wird derzeit im Rahmen des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission zur Ökodesign-Richtlinie geprüft. Eine Erweiterung auf nicht-energieverbrauchsrelevante Produktkategorien des täglichen Bedarfs ist unter der Ökodesign-Richtlinie zurzeit nicht geplant.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Inwieweit wird eine verpflichtende Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für alle Abfallströme, die mindestens die Kosten der Abfallbehandlung abdeckt und durch ökonomische Anreize Abfallvermeidung sowie Produkte und Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und hohem Rezyklatanteil fördert, befürwortet, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt Maßnahmen, die der Abfallvermeidung, einer besseren Recyclingfähigkeit und der Förderung des Rezyklateinsatzes in neuen Produkten dienen. Die erweiterte Produktverantwortung ist ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaftspolitik der Bundesregierung, das in Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Die pauschale Ausdehnung der erweiterten Herstellerverantwortung auf alle Abfallströme wird jedoch nicht als das richtige Instrument angesehen. Vielmehr ist bei jedem Abfallstrom einzeln zu bewerten, ob die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung notwendig und sinnvoll ist. Zudem dürfen bestehende, gut funktionierende Systeme durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung nicht konterkariert werden.