12. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für als Abfall erfasste Elektrogeräte von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Gerätekategorie aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hält derzeit die Einführung einer eigenen Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten nicht für sinnvoll. Sie stützt sich dabei auf den „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über […] die Möglichkeit der Festlegung separater Ziele für die Vorbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zur Wiederverwendung […] (COM (2017) 173 final)“ (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/ DE/COM-2017-173-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF). Dieser stellt fest, dass es u. a. aufgrund des mit einer eigenen Quote verbundenen Aufwands für die Verwaltung, der Notwendigkeit eines differenzierten Mitteilungssystems sowie einer möglichen Ungleichbehandlung der Hersteller aufgrund der Kategorien- und Markenabhängigkeit der Vorbereitung zur Wiederverwendung nicht zielführend ist, eine eigene Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung einzuführen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind mit Blick auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung zunächst grundlegende Fragestellungen zu untersuchen. Hierzu gehören u. a. die ökologischen Potenziale einer verlängerten Nutzungsdauer, die Mengenpotenziale und die Frage, wie eine rechtliche Abgrenzung zwischen Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung getroffen werden kann. Diese Fragestellungen werden derzeit im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht.
13. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für Sperrmüll von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Produktgruppe aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für die Einführung von EU-weiten Wiederverwendungszielen für Sperrmüll. Zum einen fällt Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) als Siedlungsabfall bereits unter das diesbezügliche Recyclingziel. Zum anderen ist Sperrmüll ein sehr heterogenes Abfallgemisch, bei dem Art und Zusammensetzung örtlich stark differieren, sodass ein pauschales, verbindliches Wiederverwendungsziel und dessen Monitoring nicht zielführend wären.
14. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Verkaufsverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen ein. Entsprechende Regelungen sind im neuen Verpackungsgesetz vorgesehen. Verbindliche Anteile wiederverwendeter Verpackungen, verbunden mit entsprechenden Sanktionen, werden von der Bundesregierung nicht befürwortet. Solche Vorgaben, die sich letztlich an jeden Hersteller richten müssten, sind nicht über das gesamte Verpackungsspektrum sinnvoll und auch nicht praktikabel.
15. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Transportverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Getränkeverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 70 Prozent ab 2025, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen ein und hat entsprechende Maßnahmen im neuen Verpackungsgesetz vorgesehen. Ein im Europäischen Recht verankerter verbindlicher Mehrweganteil von mindestens 70 Prozent steht nicht zur Diskussion.
Folgt: Aufbau eines EU-weiten Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen