17. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung den Aufbau eines EU-weiten Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen, und wenn nein, warum nicht?
In Deutschland ist ein funktionierendes Pfand-/Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen eingerichtet. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn in der gesamten Europäischen Union solche Pfandsysteme eingerichtet würden und eine Kompatibilität sichergestellt werden könnte. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch den europäischen Institutionen.
18. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine EU-weite verpflichtende Kennzeichnung von Getränkeverpackungen als Einweg oder Mehrweg auf dem Produkt, und wenn nein, warum nicht?
In Deutschland wird zukünftig die im Verpackungsgesetz vorgesehene Hinweispflicht des Handels beim Vertrieb bepfandeter Verpackungen in Verbindung mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie und des Handels zur Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen die Transparenz deutlich verbessern und damit der Förderung von Mehrwegsystemen dienen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Maßnahme zumindest genauso wirksam wie eine Pflicht zur Kennzeichnung der Verpackung. In vielen Mitgliedstaaten gibt es – im Gegensatz zu Deutschland – kaum noch Mehrweggetränkeverpackungen. Ob in diesen Mitgliedstaaten eine Kennzeichnungspflicht eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.
19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine am Output orientierte Berechnungsmethode für die Recyclingquote ein, und wenn nein, warum nicht?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Berechnung der Recyclingquote auf den Output der vorbehandelnden Recyclingschritte und damit auf den Input der letzten Verwertungsanlage einzuschränken, wird von allen Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschlands) akzeptiert.
20. Will die Bundesregierung die Recyclingquote mit Hilfe des Input-Wertes (Eingang letzte Verwertungsanlage bzw. Produkterzeugungsanlage) berechnen? Wenn nein, warum nicht?
Ja.
21. Ist die Bundesregierung bereit, in der EU zusätzliche Berichtspflichten für die Dokumentation einzelner Abfallströme einzuführen, damit es zukünftig möglich sein wird, Abfallmengen entlang der Recyclingwertschöpfungskette zu verfolgen, auch wenn diese mit anderen Abfallströmen aus anderen Quellen vermischt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Einführung solcher zusätzlicher Berichtspflichten über das bestehende Recht hinaus ist weder von der Europäischen Kommission noch von anderen Staaten vorgeschlagen worden. Es erscheint im Übrigen zweifelhaft, ob neue Dokumentationspflichten einzelner Abfälle eine Verfolgung von Abfallmengen entlang der Recyclingwertschöpfungskette ermöglichen oder erleichtern könnten. Recyclingprozesse bestehen in der Regel aus einer Abfolge von Sammel-, Misch-, Reinigungs-, Trenn-, Transport- und Transformationsprozessen, an deren Ende möglichst sortenreine, qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe oder Neu-Produkte stehen. Wollte man einzelne Bestandteile der gesammelten Abfälle verfolgen, so müssten bereits die Ausgangsprodukte mit speziellen Markern versehen werden, die – über alle Prozessketten hinweg – eine Nachverfolgung ermöglichen. Dies ist derzeit technisch und organisatorisch nicht realisierbar. Die bestehenden Berichtspflichten bezüglich Abfallarten, die besonderen Anforderungen unterliegen (Produktverantwortung, Recyclingziele, Gefährlichkeit), werden von der Bundesregierung unterstützt und praktiziert.