Auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft

22. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung befürwortet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 60 Prozent bis zum Jahr 2025 und auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Eine weitergehende Quotenerhöhung wird hingegen nicht unterstützt. Eine Zielquote für die gesamte EU ist nur sinnvoll, wenn sie von allen Mitgliedstaaten realistischerweise in der vorgegebenen Zeit erreicht werden kann.

23. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Verpackungsabfälle auf 80 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

In Deutschland wurden mit dem Verpackungsgesetz soeben die ohnehin anspruchsvollen Recycling-Anforderungen für Verkaufsverpackungen nochmals deutlich erhöht. Auch bei den Verhandlungen zur Änderung der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für anspruchsvolle Recyclingquoten ein. Diese Quoten müssen aber für alle Mitgliedstaaten realisierbar sein. Die vom Europäischen Parlament geforderte Quote von 80 Prozent auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgesehenen Berechnungsmethode erfüllt diese Anforderungen nach Auffassung der Bundesregierung.

24. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Durchsetzung einer EU-weiten getrennten Bioabfallsammlung bis 2020 und eines separaten Recyclingziels für Bioabfälle von mindestens 65 Prozent ab 2025 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung befürwortet die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Recycling und hat mit § 11 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und – ergänzend – mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 der neuen Gewerbeabfallverordnung die Grundlagen für eine flächendeckende Getrenntsammlung im deutschen Recht bereits gelegt.

25. Warum hat die Bundesregierung, im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme der amtierenden und nächsten EU-Ratspräsidentschaftsstaaten), die Fragen der Organisation European Environmental Bureau (vom 12. April 2017) zu ihrer Position zu einzelnen abfallpolitischen Aspekten im Sinne der Transparenz von EU-Politik nicht beantwortet?

Aufgrund der Art und Weise, wie das European Environmental Bureau die Fragen gestellt hatte, war eine eindeutige Beantwortung der Fragen nicht möglich. Unterschiedliche Sachverhalte waren so miteinander verschränkt, dass eine einfache Ja/Nein-Beantwortung nicht seriös möglich war. Die Fragen wurden jedoch fernmündlich mit dem Fragesteller erörtert. Dieser sah wegen der fehlenden schriftlichen Beantwortung richtigerweise von einer Veröffentlichung ab.

 

26. Wenn auf die Fragen 1 sowie 3 bis 21 verneinend geantwortet wurde, mit welchen alternativen politischen Maßnahmen sollen die erwünschten Umweltziele erreicht werden, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene während der Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket einsetzen wird?

Die Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket beziehen sich derzeit nur auf das Legislativpaket mit Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Änderungen des EU-Abfallrechts. Die meisten der gestellten Fragen beziehen sich nicht darauf, sondern auf Aspekte, die im Rahmen des Aktionsplanes Kreislaufwirtschaft bzw. bei dessen weiterer Umsetzung durch die Europäische Kommission zu stellen sind.

In Deutschland haben sich jedoch bereits vielfältige Aktivitäten entwickelt, die vorbildlich sind. Beispielhaft sind zu nennen: Das Carsharing-Gesetz, die Abgabe von Lebensmitteln durch zahlreiche Supermärkte auf freiwilliger Basis an die Tafeln oder andere soziale Organisationen, Reparaturcafés, kommunale und karitative Einrichtungen zur Wieder- und Weiternutzung von Möbeln, Haushaltsgegenständen, Kleidung etc., Pfandsysteme für unterschiedliche Verpackungsarten, Kennzeichnung von Mehr- und Einweg, Getrennterfassung von Bioabfällen und anderen Abfallgruppen sowie hohe Recyclingraten.

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