Hans-Josef Fell: „Erschreckendes Urteil – Klimaschutz muss endlich in die Verfassung“
„Es wird Zeit, dass sich alle Klimaschutzaktivisten auch darauf konzentrieren, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. Entsprechende Volksinitiativen müssen endlich angestrengt werden“, lautete das Urteil des Umweltexperten Hans-Josef Fell: „Dies kann auf Bundeslandebene wie Bayern sein, wo die Erfolgsaussichten relativ gut sind. Es sollte aber auch nationale Forderung für eine Verfassungsreform geben, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern in und außerhalb der EU, ja in allen Staaten der Erde. Ein europäisches Volksbegehren für den Klimaschutz ist längst überfällig und sollte in die nach dem Brexit neu aufgeflammte Diskussion um eine Novelle des EU-Lissabonvertrages Eingang finden“. Solange der Klimaschutz nicht Verfassungsrang habe, ist Fell überzeugt, wird er weiterhin scheitern, so wie im jüngsten Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts.
Der Verfassungsgerichtshof argumentiere offensichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Klimaschutz nicht über die Ziele des österreichischen Fluggesetzes hätte stellen dürfen. Fell empört: „Welche Absurdität! Die ganze Welt ruft nach Klimaschutz, gerade der Flugverkehr verursacht erhebliche Emissionen und die Ausweitung des Wiener Flughafens wird selbst die unzulänglichen Klimaschutzziele Österreichs unerfüllbar machen. Österreichs Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens läuft völlig ins Leere, wenn sich alle Klimasünder wie bisher verhalten können und das Verfassungsgericht ihnen auch noch Recht gibt.“
Laut Fell sei „das von Menschen geschriebene Recht offensichtlich nicht in der Lage, den Erhalt der Menschheit zu organisieren. Unsere Gesetze sind so gemacht, dass sie im Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen. Damit haben wir keine Chance, den Kampf gegen den Klimawandel zu gewinnen! Also gilt es, die Gesetze zu ändern.“ Es werde daher Zeit, dass sich die Klimaschutzbewegung endlich auf ein gemeinsames Vorgehen einige, statt sich weiter etwa mit dem Emissionshandel zu verzetteln. Der Klimaschutz im Verfassungsrang würde die Gesetzgeber bei jeder Abstimmung verpflichten, dem Klimaschutz Vorrang zu geben. „Es würde allen Klimasündern, ob öffentliche Hand oder Unternehmen, per Gericht Schranken für ihre Klimasünden auferlegen. Ohne Klimaschutz als klares Ziel in der Verfassung wird selbst die Pariser Klimaschutzvereinbarung völlig ins Leere laufen, wie das verheerende Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs in aller Deutlichkeit belegt.“
Wie eine Verfassungsänderung für einen wirklich wirksamen Klimaschutz aussehen könnte, habe das vom Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V.“ bereits 2008 in Auftrag gegebene Gutachten für die bayerische Verfassung dargelegt. An diesem auch heute noch wegweisenden Gutachten könnten und sollten sich nun die Klimaschutzaktivisten orientieren und eine große Volksinitiative zur Aufnahme für den Klimaschutz in die Verfassung starten.
[note Solarify berichtete hoch erfreut am 13.02.2017 (siehe solarify.eu/gericht-klimaschutz-vor-wirtschaftsinteressen). Dagmar Dehmer hat unter anderem diesem aufsehenerregenden Urteil im Berliner Tagesspiegel unter der Überschrift „Recht auf Klimaschutz“ eine ganze Seite gewidmet (siehe auch: solarify.eu/recht-auf-klimaschutz).
Solarify kommentierte damals u.a. so: „Österreich vorn! Der mutige Richterspruch erinnert an des Ergebnis der Volksabstimmung am 05.11.1978 über das Atomkraftwerk Zwentendorf. Damals war mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,47 % (trotz der Rücktrittsdrohung Kreiskys) das Ende der größten Investitionsruine Österreichs besiegelt worden – die aber danach zum innenpolitischen Symbol und Markstein der Wirtschaftsgeschichte wurde. Der Volksentscheid führte bereits einen Monat später zum österreichischen Atomsperrgesetz, nach dem in Österreich keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden dürfen – seit Tschernobyl (1986) war die Anti-Atom-Politik gesellschaftlicher und parteipolitischer Konsens in Österreich. Seit 2009, 31 Jahre nach der Volksabstimmung, erzeugt die Elekrizitäts-Versorgung Niederösterreich (EVN) auf dem Ex-AKW-Gelände nun doch Strom – Solarstrom. – Vielleicht – hoffentlich – finden die Wiener Richter Nachahmer!“
Heute kann man nur sagen: Hoffentlich finden diese Wiener Richter keine Nachahmer! ]
->Quellen:
- Presseinformation vom 29.6.2017
- Verkündungstext vom 29.6.2017
- vfgh.gv.at/Flughafen_3._Piste
- Entscheidung vom 29.6.2017
- hans-josef-fell.de/erschreckendes-urteil-aus-oesterreich
- hans-josef-fell.de/verankerung-des-klimaschutzes-in-der-bayerischen-verfassung
- http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverwaltungsgericht-in-wien-gibt-es-ein-recht-auf-klimaschutz-/19473330.html