1. Hält die Bundesregierung entgegen der Äußerungen der Bundeskanzlerin am Ziel fest, dass bis zum Jahr 2020 in Deutschland 1 Million Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen, und wie lassen sich die jeweils davon abweichenden oben genannten Aussagen der Regierungsvertreter begründen?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit der Nationalen Plattform Elektromobilität, in der Industrie, Gewerkschaften und Wissenschaft vertreten sind, ehrgeizige Ziele gesetzt. Deshalb hat die Bundesregierung in 2016 ein Milliardenprogramm zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Das Tempo der Marktdurchdringung wird sich erheblich beschleunigen. Dieser Trend wird durch die bisherige Entwicklung der Zulassungszahlen in den Jahren 2009 bis 2016 auch grundsätzlich bestätigt.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Prognosen über die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen in Deutschland von zahlreichen Faktoren wie den rasanten technologischen Fortschritten, insbesondere bei der Batterietechnik, mit deutlicher Erhöhung der Reichweite, Senkung der Produktionskosten und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur abhängen und daher Aussagen zu der künftigen Entwicklung von Zulassungszahlen naturgemäß risikobehaftet sind. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung an dem Kernanliegen des 2020-Ziels fest und will möglichst viele Elektroautos auf die Straße bringen. Industrie und Bundesregierung müssen ihre Anstrengungen fortsetzen und gegebenenfalls anpassen, um hier erfolgreich zu sein.
- Falls ja,
a) welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Erkenntnis ziehen, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dieses Ziel zum derzeitigen Stand nicht mehr für erreichbar hält (bitte begründen);
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Situation mit Blick auf das Erreichen des Ziels im Jahr 2020 entscheidend zu verändern;
Die Bundesregierung hat mit Ihrer Unterstützung der Forschungsförderung von derzeit jährlich ca. 220 Mio. Euro, den Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Ladesäulenverordnung, Elektromobilitätsgesetz) und dem Marktanreizpaket (Umweltbonus, Ladeinfrastruktur, steuerliche Anreize) die Weichen für den Markthochlauf gestellt. Insbesondere der Aufbau der Ladeinfrastruktur bleibt wichtig, um die Reichweitenangst zu nehmen. Im Rahmen des Marktanreizpakets hat daher die Bundesregierung am 15. Februar 2017 die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und am 1. März 2017 den ersten Förderaufruf veröffentlicht. Das Förderprogramm hat ein Fördervolumen von 300 Mio. Euro und eine Laufzeit von vier Jahren (2017 bis 2020). Zu dem fördert die Bundesregierung die Batterieerforschung intensiv, damit rasch noch leistungsfähigere Batterien zur Verfügung stehen.
- c) welcher Zeitplan inkl. Zwischenziele zur Umsetzung der Maßnahmen und Erreichung des Ziels wird seitens der Bundesregierung aufgestellt oder angepasst, und wo ist dieser Plan ggf. veröffentlicht?
Die Arbeiten zu den oben genannten Maßnahmen sind angelaufen und werden mit Hochdruck vorangetrieben.
Falls nein,
a) aufgrund welcher konkreten Erkenntnis bzw. Information hat die Bundesregierung das Ziel von 1 Million Elektroautos bis zum Jahr 2020 aufgegeben (bitte ggf. mit konkreter Datengrundlage bzw. Berechnung angeben);
b) seit wann lag diese Erkenntnis bzw. Information der Bundesregierung vor;
c) warum wurde dieses Ziel genau jetzt aufgegeben und nicht bereits früher, da es nach Auffassung der Fragesteller bereits im Jahr 2016 nur noch erreichbar gewesen wäre, wenn monatlich 30 000 Elektroautos neu zugelassen worden wären (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12217);
d) welche Alternativen zur Aufgabe des von der Bundesregierung selbst gesetzten Ziels haben bestanden (z. B. verstärkter Ausbau der Ladeinfrastruktur), und warum wurden diese Maßnahmen nicht alternativ zur Aufgabe des Ziels umgesetzt;
e) welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufgabe des Ziels von 1 Million Elektroautos bis zum Jahr 2020;
f) welche neue bzw. alternative Zielsetzung seitens der Bundesregierung soll stattdessen gelten;
g) welche Konsequenzen aus der Aufgabe des 2020-Ziels müssen mit Blick auf das Pariser Abkommen zum Klimaschutz nun für den Verkehrssektor gezogen werden?
Entfällt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Folgt: Frage 4