11. Welche Rahmenbedingungen außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung haben sich ggf. seit dem Jahr 2009 verändert, welche eine derartige Fehleinschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der Elektromobilität in Deutschland begründen könnten?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 9 wird verwiesen.
12. Welche Monitoring-Instrumente hat die Bundesregierung zur Messung von Fortschritten zur Erreichung des 2020-Ziels bislang eingesetzt (bitte unter Angabe des Monitoringberichts bzw. der Monitoringberichte), und welche Konsequenzen wurden aus den jeweiligen Ergebnissen des Monitorings gezogen?
Die Messung und Bewertung des 2020-Ziels muss mit Blick auf die verschiedenen nationalen und internationalen Faktoren bei der Entwicklung der Elektromobilität flexibel gehandhabt werden. Der Markthochlauf wird von der Nationalen Plattform für Elektromobilität intensiv begleitet. Darüber hinaus befassen sich verschiedene Forschungsvorhaben mit der Entwicklung der Elektromobilität unter besonderer Berücksichtigung des Marktanreizpaketes und weiterer Faktoren wie internationale Entwicklungen und Gestaltung der notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Welche Maßnahmen aus dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität wurden bislang nicht umgesetzt?
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem nationalen Entwicklungsplan liegen im Zeitplan der Bundesregierung.
14. Inwieweit besteht seitens der Bundesregierung nach wie vor die Zielsetzung, Deutschland solle zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden, und wenn ja, wie, und wann soll dieses Ziel nun erreicht werden?
Auf dem Gebiet der Technologie gehört die deutsche Industrie gemäß internationaler vergleichender Studien bereits zu den Spitzenreitern und hat somit Eigenschaften eines Leitanbieters. Sie hat damit gute Voraussetzungen, bei der Produktion und dem Absatz von Elektromobilen künftig hohe Stückzahlen zu erreichen, die allerdings mit erheblichen Investitionen verbunden sind. Die Frage des Leitmarktes wird auch im Rahmen des nationalen und internationalen Wettbewerbs entschieden. Die Bundesregierung wird die deutsche Industrie weiterhin mit geeigneten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wirkungsvoll unterstützen, damit der Umstellungsprozess gelingt. Eine Zeitvorgabe kann dabei allenfalls als Orientierung dienen.
15. Welche Gespräche über weitere Maßnahmen und die Machbarkeit der Erreichung des 2020-Ziels mit welchen Autoherstellern und unter Beteiligung welcher Personen in Vertretung der Bundesregierung fanden in diesem Jahr statt, und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
Die Bundesregierung ist insbesondere im Rahmen der Nationalen Plattform für Elektromobilität im ständigen Kontakt mit Autoherstellern. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Autoindustrie auf den enormen wirtschaftlichen und technischen Aufwand bei der Entwicklung der Elektromobilität und die internationale Verflochtenheit hinweist, die sowohl Chancen als auch Risiken beinhalten.
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