DUH wird Entzug der Betriebserlaubnis für Mercedes Diesel Euro 5+6 mit illegalen Abschalteinrichtungen notfalls gerichtlich durchsetzen
- DUH rechnet mit deutlich mehr als einer Million betroffener Fahrzeuge: Messungen des DUH-Prüfinstituts zeigen auch klare Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Modellen mit Renault-Motor
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Das Amtsgericht Stuttgart bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen erloschen bzw. durch die Behörden zurückzunehmen ist“
- Kraftfahrt-Bundesamt schont Daimler trotz seit Monaten vorliegender Informationen über Abschalteinrichtungen
Die aktuellen Ermittlungen gegen den Stuttgarter Automobilkonzern Daimler bestätigen die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) – so eine Medienmitteilung vom 13.07.2017: „Die DUH begrüßt die deutliche Begründung des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Stuttgart wegen Abgasmanipulationen der Daimler AG zwischen 2008 bis 2016 an über einer Million Euro 5+6 Diesel-Mercedes. Dem Durchsuchungsbeschluss nach sind die Mercedes-Pkw und Kleintransporter mit illegalen Abschalteinrichtungen mit den Original-Mercedes Motoren der Baureihen OM 642 und OM 651 ausgestattet. Die DUH geht davon aus, dass sich die Anzahl der betroffenen Mercedes-Diesel-Pkw über die bisher bekannt gewordenen eine Million Fahrzeuge deutlich vergrößern wird.
ei Straßenmessungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts zeigen insbesondere die Mercedes-Modelle mit Renault-Motor besonders hohe Stickoxid-Realemissionen. Bei Straßenmessungen im Frühjahr zeigte beispielsweise der Mercedes B 180 d mit 1.039 mg NOx/km eine 13-fache Überschreitung des für die Typzulassung vorgeschriebenen Grenzwerts von 80 mg NOx/km. Entsprechende Messungen wurden von der DUH bereits veröffentlicht und den nationalen wie internationalen Behörden überlassen.
Die DUH hatte bereits im Dezember 2015 und im Januar 2016 das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über Messungen an Daimler-Diesel-Pkw mit offensichtlich vorhandenen Abschalteinrichtungen informiert und für eine Motorisierung der C-Klasse BlueTec Diesel mit besonders dreisten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen den Entzug der Typzulassungen beantragt. Das KBA hat diesen Antrag abgelehnt, obwohl die nach Außentemperatur gesteuerten Abschalteinrichtungen von Daimler eingeräumt wurden. Diese wurden bei der Beantragung der Typgenehmigung nicht offengelegt, was nach Ansicht der DUH wie des vom Bundestags-Untersuchungsausschuss „Abgas“ beauftragten Gutachters Prof. Führ automatisch deren Illegalität bedeutet.
‚Das KBA muss endlich handeln und den betroffenen Mercedes-Modellen mit illegalen Abschalteinrichtungen die Typzulassung entziehen. Es reicht nicht, wenn Daimler einmal mehr vom Vertreter der Automobilindustrie im Bundeskabinett, Herrn Alexander Dobrindt, zum Gespräch gebeten wird. Sollten sich Bundesverkehrsministerium bzw. KBA trotz der Ermittlungsergebnisse der amerikanischen Umwelt- und Justizbehörde sowie der Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiterhin weigern, eine vollwertige Nachbesserung der Fahrzeuge anzuordnen bzw. die Typzulassung zu entziehen, wird die DUH den Rechtsweg beschreiten‘, so Resch. Im März 2017 hatte die DUH eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wegen 2,7 Millionen VW-Diesel mit Abschalteinrichtungen eingereicht und in der vergangenen Woche auf zehn weitere Städte und deren Kfz-Zulassungsstellen ausgedehnt.“
Folgt: BUND fordert Verkaufsverbot für Diesel-Pkw, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen