„Um Perspektive zu wahren“
Die Bonner Solarworld AG hat seit ihrem Insolvenzantrag nicht genügend Liquidität erwirtschaftet, um im Anschluss an die auslaufende Frist, in der Insolvenzgeld bezahlt wird, ab 01.08.2017 Löhne und Gehälter für derzeit noch 1.850 Beschäftige zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags am 11.05.2017 habe es noch knapp 2.200 Beschäftigte gegeben; den Geschäftsbetrieb ab August weiterzuführen, sei nur mit reduzierter Belegschaft möglich, meldet Solarworld.
Die Produktion soll im Interesse interessierter strategischer Investoren vorerst weitergehen, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter der SolarWorld AG, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, am 17.07.2017 in einer Information für die Belegschaften über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Interessierte Investoren benötigen noch Monate bis zu einer Entscheidung
Man habe zwar „viel erreicht, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und weiterzuführen“ – so sei „nicht nur die Bestandsware verarbeitet und veräußert, sondern darüber hinaus Neugeschäft im niedrigen zweistelligen Millionenbereich generiert worden. Dadurch seien die Fertigungsstraßen an den Produktionsstandorten im Drei-Schicht-System weiter in Betrieb geblieben.“
Parallel dazu hätten interessierte Investoren, die sich dem Prozess kaufmännisch sorgfältig näherten, einen weiteren Prüfungsbedarf von bis zu vier Monaten signalisiert. Die Rechtsverhältnisse seien komplex und die Vorstellungen über diverse künftige Geschäftsszenarien müssten gründlich analysiert und kalkuliert werden. Derzeit prüfen mehrere interessierte strategische Investoren die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen SolarWorld AG sowie der Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Industries Deutschland GmbH und der SolarWorld Innovations GmbH.
„Bewegen uns im Spannungsfeld von Rettungsaussichten und Kostenstrukturen“
„Somit bewegen wir uns gerade im Spannungsfeld zwischen Rettungsaussichten sowie Perspektiven für SolarWorld einerseits und den aktuellen Sach-, Struktur- und Personalkosten, die wir nicht voll umfänglich erfüllen können, andererseits“, erläuterte Piepenburg. Angesichts der Auftragslage sowie der globalen Herausforderungen der Solarindustrie müssten die insolventen Gesellschaften seit dem 31.07.2017 „signifikant Personalkosten einsparen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen“. Fördertöpfe, um die absehbare Unterdeckung der kommenden Monate auszugleichen, gebe es nach der Gesetzeslage weder im Bund, den Ländern noch in Brüssel.
Piepenburg nannte als Ziel, „die insolventen Unternehmen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer reduzierten Belegschaft unter den Bedingungen weiterlaufender Produktion und weiter betriebener Fertigungsstraßen im Interesse potenzieller Investoren und im Einvernehmen mit den Gläubigern“ weiter zu führen. „Im Rahmen seiner Möglichkeiten“ will Piepenburg „alles dafür tun, die Produktion an den Standorten zu erhalten – und somit das Wissen und Know-how, die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die Innovationskraft von SolarWorld: ‚So könnten wir insgesamt die Basis für das weitere Bieterverfahren, für einen erfolgreichen Verkauf der Vermögenswerte im Interesse die Gläubiger und für eine Perspektive der Photovoltaik in Deutschland wahren‘.“
Folgt: Zahl der Entlassungen erst kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens klar