„RWE täuscht die Öffentlichkeit“ – Kohlekonzern fürchtet Offenlegung der Braunkohlefolgekosten
Der nordrhein-westfälische Landesverband des „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) wirft dem Energiekonzern RWE eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit über die Folgekosten der Braunkohlengewinnung vor. Gleichzeitig fordert der Umweltverband die Landesregierung erneut auf, ein unabhängiges Kostengutachten zur Abschätzung der Ewigkeitslasten des Braunkohlenbergbaus in Auftrag zu geben und vom RWE eine Sicherheitsleistung für den Insolvenzfall einzufordern.
Anlass ist die vom RWE gegen die Bezirksregierung Arnsberg eingereichte Klage, mit der sich der Konzern gegen die vom WDR nach dem Umweltinformationsgesetz beantragte Offenlegung der Unterlagen zu den Bergbaufolgekosten wehrt. Diese ist für den BUND ein „bewusstes Verschleierungs-Manöver“.
„RWE will die Öffentlichkeit offenbar über die wahren Kosten täuschen“, sagte der BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Es droht, dass letztendlich die öffentliche Hand und damit die Steuerzahler für die Langzeitfolgen zur Kasse gebeten werden.“
Bereits 2016 hätte eine vom BUND und anderen Organisationen beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in Auftrag gegebene Studie belegt, dass die vom RWE gebildeten Rückstellungen weder sicher, noch in ihrer Höhe ausreichend seien. Insbesondere die wasserwirtschaftlichen Folgen lange nach Tagebauende seien durch die in den Bilanzen ausgewiesenen Rückstellungen von lediglich etwa 2 Milliarden Euro nicht abgedeckt. Zudem existierten die Rückstellungen nur auf dem Papier und durch die Aufspaltung des Energiekonzerns liege das Kostenrisiko im Insolvenzfall bei der öffentlichen Hand.
„RWE leugnet bis heute, dass es überhaupt Ewigkeitslasten durch den Braunkohlenbergbau gibt“, kritisiert Braunkohlenexperte Jansen. „Die Landesregierung muss endlich handeln, um weiteren Schaden von der Allgemeinheit abzuhalten.“ Hierzu sei zum einen die Vorlage eines unabhängigen Kostengutachtens zur Überprüfung der Folgekosten und zur Rückstellungsberechnung erforderlich. Zum anderen müsse die Landesregierung die Bergbehörde anweisen, die nach dem Bundesberggesetz vorgesehene Sicherheitsleitung vom RWE nachträglich einzufordern.
->Quelle: BUND-NRW