Ab 01.08.2017 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung im Bundesbesitz
Nach der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle organisiert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt laut einer Medienmitteilung ab sofort in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 01.08.2017 zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt.
Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören ab heute die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die 12 dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die 12 Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen.
Hendricks: „Die BGZ als bundeseigene Zwischenlagergesellschaft wird als kompetenter Akteur dafür Sorge tragen, dass die strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt ihrer Endlagerung sicher aufbewahrt werden. Besonders wichtig ist mir dabei auch eine Beschäftigungsgarantie für die 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Gorleben und Ahaus und für 70 Beschäftigte der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) am Standort Essen, die wir in die BGZ übernehmen.“
Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben.
Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesumweltministerium. Die Leitung der BGZ wird ab sofort wahrgenommen durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler.
Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde neu geregelt, wer für die Stilllegung und für den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich ist: Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.
Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung wurden dem Bund von den Betreibern in einem öffentlich rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt. Zum 01.07.2017 wurden rund 24,1 Milliarden Euro in den Fonds eingezahlt. Der Fonds wird die bislang von den Betreibern getragenen Kosten für die Zwischen- und Endlagerung übernehmen.
->Quelle: bmub.bund.de/bund-uebernimmt-atomare-zwischenlager