Zweiter Abschnitt der Zusammenfassung – acht relevante Umlagen, Abgaben oder Steuern
- Im zweiten Abschnitt (Kapitel 4) werden die verschiedenen Privilegierungsmechanismen im Umlagesystem analysiert. Analog zum ersten Abschnitt werden hierbei die für jede USE relevanten Privilegierungsbedingungen für industriellen Verbrauch und Eigenerzeugung analysiert, quantifiziert und fortgeschrieben.
- Insgesamt existieren für jede der acht relevanten Umlagen, Abgaben oder Steuern im Stromsektor individuelle und sehr ausdifferenzierte Privilegierungstatbestände. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beispielsweise sind für Eigenerzeugung sechs verschiedene und für Letztverbrauch neun verschiedene Privilegierungsmechanismen vorgesehen¹. Einheitliche Privilegierungstatbestände für verschiedene USE sind bisher klar die Ausnahme. Hierdurch ergibt sich ein hoher Komplexitätsgrad des Umlagesystems, der eine Übersicht erschwert und die Steuerungswirkung erheblich mindert. Anstrengungen zur Komplexitätsreduktion und zum Transparenzaufbau sind daher unbedingt zu intensivieren.
- Seit 2010 haben Privilegierungen im Rahmen des EEG durch die besondere Ausgleichsregelung und für Eigenerzeugung stark zugenommen. Hohe Verbrauchprivilegien gibt es zudem bei Konzessionsabgabe und Stromsteuer (4,4 Milliarden Euro und 3,5 Milliarden Euro). Im Zeitraum von 2010 bis 2016 kann hier aber keine nennenswerte Zunahme beobachtet werden. Privilegierungstatbestände im Bereich Netzentgelte sowie weiterer USE hatten in 2016 einen Umfang von 1,8 Milliarden Euro und sind somit im Vergleich zu 2010 um 1,5 Milliarden Euro gestiegen.
- Auch für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Entwicklung der Gesamtprivilegierungen im Umlagesystem von den Regelungen des EEG dominiert wird. Bis 2023 ist hier ein weiterer Anstieg um 2,6 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 zu erwarten. Die übrigen Privilegierungen verbleiben bis 2023 – bei unveränderter Gesetzeslage – voraussichtlich auf dem Niveau von 2016.
- Zusammengefasst ist der Umfang der Privilegierungen im Strommarkt von 2010 bis 2016 um 63 Prozent gestiegen. Bis 2023 kann eine weitere Steigerung um 15 Prozent erwartet werden. Der Anteil der Privilegierungen im Rahmen des EEG ist dann von 23 Prozent in 2010 auf 53 Prozent in 2023 gestiegen.
- Der Umfang der Privilegierungen für stromintensive Unternehmen, insbesondere im EEG, aber auch in Bezug auf Netzentgelte, sollte deutlich reduziert und auf Unternehmen beschränkt werden, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen.
- Daneben ist die Schaffung neuer Privilegierungstatbestände, die an verschiedener Stelle diskutiert werden, kritisch zu hinterfragen. Aus der Perspektive der Verbraucher_ innen sollten erzeugungsbasierte Sonderregelungen nur in dem Maß erfolgen, wie durch die Eigenerzeugung auch wirklich Kosten im System vermieden werden. Dies bedarf eines klaren Nachweises, der bisher noch nicht überzeugend geführt wurde. So sollte auch das EEG-Eigenstromprivileg (für neue Anlagen) mindestens auf EE beschränkt werden. Eine Befreiung von der EEG-Umlage, als gesellschaftlicher Mechanismus zur Finanzierung der EE, ist nur dann angebracht, wenn die Erzeugung einer Anlage auch einen Beitrag zu den EE-Zielen leistet.