cep-Analyse der Regulierungspläne für EU-Strommarkt
Die Reform der EU-Energieagentur ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) und die Schaffung weiterer Einrichtungen sollen die Regulierung der grenzüberschreitenden Stromnetze und des Stromgroßhandelsmarktes verbessern. Nach Einschätzung des , eigenen Angaben zufolge „der europapolitische Think Tank der Stiftung Ordnungspolitik“, verfehlen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der EU-Energieagentur ACER und die Schaffung weiterer Einrichtungen ihr Ziel und sind unverhältnismäßig. Solarify dokumentiert in Auszügen.
Aus Sicht des cep verstößt z.B. die Einrichtung regionaler Betriebszentren (ROCs), die den grenzüberschreitenden Netzbetrieb in der EU koordinieren sollen, gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Kommission legt nicht dar, warum diese neben der bereits bestehenden Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber erforderlich ist. Außerdem kritisieren die Energieexperten des cep in ihrer jüngsten Analyse, dass Beschlüsse im Regulierungsrat von ACER mit einfacher Mehrheit getroffen werden sollen, was dem Auftrag der ACER widerspricht, die Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken. Auch verstößt die endgültige Entscheidungskompetenz von ACER in allen grenzüberschreitenden Regulierungsfragen gegen EuGH-Rechtsprechung.
Die derzeitige Regulierung von Strommärkten („Strommarktdesign“) in der EU basiert auf dem „Dritten Energiepaket“, das aus der Strombinnenmarktrichtlinie, der Netzzugangsverordnung sowie der Verordnung über die Gründung der EU-Agentur zur Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörde ACER besteht.
Diese soll – als Agentur der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Ljubljana – die nationalen Regulierungsbehörden bei den „in den Mitgliedstaaten wahrgenommen Regulierungsaufgaben“ auf EU-Ebene unterstützen und – falls erforderlich – deren Maßnahmen „koordinieren“. Außerdem entscheidet ACER über alle Regulierungsfragen von grenzüberschreitender Bedeutung, die grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Regulierungsbehörden fallen, wenn die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden sich innerhalb einer Frist von sechs Monaten, die maximal auf zwölf Monate verlängert werden kann, nicht auf eine gemeinsame Regulierung einigen können oder die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden dies beantragen. Die EU-Kommission kann die Agentur mit zusätzlichen Aufgaben mit oder ohne Entscheidungsbefugnis beauftragen, die in den Aufgabenbereich von ACER fallen.
cep-Analyse der Verordnung zur Stromversorgungssicherheit
Die Energieexperten des cep glauben, dass, wenn Mitgliedstaaten für die Unterstützung bei der Bewältigung von Stromversorgungskrisen in anderen Mitgliedstaaten eine Gegenleistung erhalten müssen, dies möglichem Trittbrettfahrerverhalten entgegenwirke. Die Verordnung sollte jedoch klarstellen, dass die Gegenleistung mindestens den Kosten entsprechen muss, die dem Mitgliedstaat entstehen.
Kurzdarstellung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2016) 862 vom 30.11.2016 für eine Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG
Hintergrund und Ziele
- Die derzeit geltende Stromversorgungssicherheits-Richtlinie (2005/89/EG) enthält einen groben Rahmen von Zielen, welche die Mitgliedstaaten erreichen sollen. Sie soll durch die nun vorgeschlagene Stromversorgungssicherheits-Verordnung ersetzt werden.
- In einem Mitgliedstaat liegt z. B. eine „Stromversorgungskrise“ vor, wenn dort eine „erhebliche Stromknappheit“ herrscht oder der Strom aufgrund von Schäden an der Strominfrastruktur nicht zum Endverbraucher geliefert werden kann.
- Ursachen für Stromversorgungskrisen sind u.a. extreme Wetterbedingungen, Cyberattacken und Brennstoffknappheit.
- Die Mitgliedstaaten verfolgen derzeit unterschiedliche Ansätze zur Prävention und Bewältigung von Stromversorgungskrisen.
- Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Stromversorgungskrisen zukünftig regional stärker zu koordinieren.
Dies betrifft
- die Bewertung von Stromversorgungsrisiken,
- die Erstellung von Risikovorsorgeplänen,
- die Bewältigung von Stromversorgungskrisen sowie
- die Nachbetrachtung von Stromversorgungskrisen.
Bewertung von Stromversorgungsrisiken
- ACER muss künftig auf Vorschlag des Verbands der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E grenzüberschreitende „Netzbetriebsregionen“ festlegen.
- ENTSO-E muss innerhalb von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung – auf Grundlage einer zuvor selbst entwickelten Methode – für jede Netzbetriebsregion „die relevantesten Szenarien von Stromversorgungskrisen“ bestimmen.
- Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung
– im Einklag mit den Risikobewertungen des ENTSO-E die relevantesten Szenarien von Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene bestimmen und
– der Kommission sowie der Koordinierungsgruppe Strom mitteilen,
– inwieweit die Eigentumsverhältnisse bei kritischen Strominfrastrukturen die Stromversorgungssicherheit gefährden können und
– welche Maßnahmen zur Prävention und Minderung einer solchen Gefährdung getroffen wurden.
Folgt: cep-Bewertung