Emissionshandel der EU (Emission Trading System)
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene europäische Emissionshandelssystem soll den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU kostenwirksam und wirtschaftlich effizient reduzieren helfen. Zentrales Ziel der EU ist es dabei, die Zwei-Grad-Grenze nicht zu überschreiten, also den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2° Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken. Dazu muss die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre unterhalb des Wertes von 550 ppmv [[CO2]]-Äquivalent gehalten werden.
Bei der Bekämpfung des Klimawandels will die EU eine Vorreiterrolle übernehmen, weshalb sie bis 2020 ihre Emissionen um 20 % senken will. Würden die USA und die Schwellenländer sich auf vergleichbare Ziele festlegen, wäre die EU bereit, die Emissionen um 30 % zu verringern. Grundlage des EU-ETS ist das Kyoto-Protokoll. Es ist eingebunden im „Clean Development Mechanism (CDM)“ und im „Joint Implementation (JI) Program“ (ermöglicht Transfers von Reduktionszertifikaten (emission reduction units, ERU) von einem Annex-B-Staat im Kyoto-Protokoll auf einen anderen).
Prinzipien des Emissionshandels
Die EU ist der Auffassung, dass der Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument fiskalischen oder ordnungsrechtlichen Ansätzen in zweierlei Hinsicht überlegen ist:
- Das Zielniveau (erlaubte Emissionsmenge: Cap) lässt sich verbindlich festlegen,
- Zielverfehlungen an einer Stelle können mit Übererfüllungen an anderer Stelle gehandelt werden (Trade), was die Vermeidung von Emissionen zu geringsten Kosten ermöglicht.
Im ersten Schritt wird das Cap verbindlich festgelegt. Im zweiten wird dieser Menge auf die von dieser Regelung betroffenen Sektoren (Energieversorgung, Industrie) und den übrigen aufgeteilt, und der dritte Schritt vergibt das Budget an die Teilnehmer des EU-ETS. Da weniger Emissionsberechtigungen ausgegeben werden, als die Unternehmen benötigen, entsteht eine Knappheitssituation. Die Unternehmen stehen nun vor der Wahl, ob sie die Deckungslücke über den Zukauf von Emissionszertifikaten ausgleichen, oder ob sie eigene (technische) Minderungsmaßnahmen durchführen. Damit erhält [[CO2]] einen Preis: Die Unternehmen, welche Emissionen einsparen, erzielen Mehreinnahmen durch den Verkauf überflüssiger Zertifikate. Sollten eigene Maßnahmen teurer als der aktuelle [[CO2]]-Marktpreis sein, werden Zertifikate gekauft. Auf diese Weise werden die geforderten Emissionsminderungen dort erzielt, wo mit den volkswirtschaftlich geringsten Vermeidungskosten die höchsten Reduktionen erzielt werden. Sollte ein Unternehmen seinen Mindestverpflichtungen nicht nachkommen, wird es sanktioniert. Die Strafe betrug in der zweiten Handelsphase 100 € pro Tonne [[CO2]]. Die nicht erreichte Minderungsverpflichtung muss dann im Folgejahr zusätzlich erbracht werden.
Phase I: 2005-2007
Die Kommission bezeichnet die erste Handelsphase als „Lernphase“, in der Erfahrungen mit dem neuen System gewonnen werden sollten. Zu Beginn beteiligten sich ca. 9.000 Unternehmen, später ca. 11.500. Das Gesamtbudget (Cap) lag bei 2190,8 Mio. Tonnen [[CO2]]. Da man nicht genau über die Knappheitssituation am CO2-Markt Bescheid wusste, kam es zu einer volatilen (schwankenden) Preisentwicklung. Ausgehend von 5€/t CO2 stiegen die Preise bis auf 29€/t [[CO2]]. Nachdem bekannt wurde, dass einzelne Länder mehr Zertifikate ausgegeben hatten, als eigentlich benötigt wurden, fiel der Preis bis auf 0,07€/t [[CO2]] im Oktober 2007. Dabei wurden in dieser ersten Phase 100% der Zertifikate den Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der ersten Phase kam es zu sogenannten „Windfall Profits“ der Unternehmen. So gaben deutsche Stromversorger die kostenlos zugeteilten Zertifikate nicht als Einsparungen an die Kunden weiter, und erzielten so Zusatzgewinne.
Phase II: 2008-2012
Mit den Erfahrungen aus Phase 1 sollten die Windfall Profits stärker abgeschöpft werden, weshalb EVU restriktiver mit Zertifikaten ausgestattet wurden. Des Weiteren ging man verstärkt dazu über, Zertifikate zu versteigern. So beschloss bspw. Deutschland 10% seiner Zertifikate zu auktionieren. Daneben wurden auch die Zuteilungsregeln angepasst: Während in der ersten Phase die Zuteilung mit Hilfe des „Grandfathering“ vorgenommen wurde (hierbei beruhte die Zuteilung auf der Emissionshöhe in der Vergangenheit), ging man in der zweiten Phase verstärkt zu BAT-Benchmarks über. Mit dieser Regelung erhalten die Anlagen nur eine Zuteilung von Emissionszertifikaten in Höhe der technisch besten verfügbaren Anlage.
Die Gesamtobergrenze (Cap) der EU wurde für die zweite Handelsphase auf 2,08 Mrd. Zertifikate festgelegt. Damit liegt sie 3,5 % unter den tatsächlichen Emissionen von 2005 und 10 % unter der beantragten Menge durch die Mitgliedsländer.
Phase III: Ab 2013-2020
In der dritten Handelsperiode soll der Großteil der Emissionszertifikate versteigert werden. So müssen Stromproduzenten damit rechnen, dass sie jetzt alle Zertifikate ersteigern müssen. Energieintensive Energiezweige (z. B. Stahl, Aluminium, Zement) werden zunächst noch ausgenommen, aber nur vorübergehend. Außerdem soll eine EU-weite Emissionsobergrenze festgelegt werden, bei der auf die volkswirtschaftliche Ausgangslage der einzelnen Mitglieder weitgehend verzichtet werden soll. Bei einem Zustandekommen eines Post-Kyoto-Protokolls (evtl. bei COP-21 in Paris), soll diese Obergrenze von 1.884 Mrd. t im Jahr 2013 auf 1.491 Mrd. t 2020 abgesenkt werden, was einer Minderung von 1,74 % pro Jahr entspräche. Auch soll die Liste der Treibhausgase um Perfluorkarbon (PFC) und Distickstoffmonoxid (N2O oder Lachgas) erweitert werden, sowie die Anzahl der vom Emissionshandel eingeschlossenen Sektoren. Es ist vorgesehen, den Flugverkehr, die chemische Industrie, die Aluminiumindustrie und später vielleicht den Schiffsverkehr in das ETS mit einzubeziehen.
Internationale Konferenz zum Emissionshandel April 2013
Am 11.04.2013 diskutierten 200 Teilnehmenden von Regierungen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen aus der ganzen Welt im Rahmen der Internationalen Konferenz zum Emissionshandel in Berlin über die Vision eines globalen Kohlenstoffmarktes. Trotz der aktuellen Krise des europäischen Systems steigt derzeitig stetig weltweit das Interesse am Emissionshandel. Hinzukommen weitere Länder und Regionen, die neben der EU, Australien und Neuseeland weitere Systeme und Initiativen in Nordamerika, Japan, China und Südkorea entwickeln wollen.
In Europa steht das Emissionshandelssystem stark unter Druck, da seit 2009 viel mehr Zertifikate als benötigt ausgegeben wurden. Auslöser dazu war die globale Wirtschaftskrise, aufgrund derer die Preise für Emissionszertifikate dramatisch gefallen waren. Schätzungen zufolge entsprechen die überschüssigen Zertifikate etwa einem kompletten Jahresbedarf von rund zwei Milliarden Tonnen [[CO2]]. Die Folgen sind drastisch: Denn die Unternehmen verfolgen daher nicht mehr das Ziel in Maßnahmen und Technologien zu investieren, die den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase deutlich reduzieren. Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Europäische Kommission vor, 900 Millionen Zertifikate vom Markt zu nehmen (Backloading).
Kritik
Das Gesamtvolumen der Emissionen ist bereits auf Jahre festgelegt, mit sinkender Tendenz. Deshalb erzielen Einsparungen der privaten Haushalte keine Verminderung der Gesamtemissionen – privates Energiesparen, natürlich abgesehen von der individuellen (Geld-)Ersparnis, hat keine positiven Rückwirkungen auf die Treibhausgasemissionen. Außerdem kann ein regionales Emissionshandelssystem wie das EU-ETS dazu führen, dass der Treibhausgasausstoß lediglich in andere Regionen verlagert wird, wo die Umweltschutzbestimmungen nicht so hoch ausfallen (carbon leakage). Global würde sich am [[CO2]]-Ausstoß somit nichts ändern.
Definition des BMUB vom 23.03.2016
Emissionshandel – Was ist das?
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem das Klima geschützt werden soll. Das Prinzip ist denkbar einfach: Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge – das sogenannte „Cap“ – begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen. Er gehört zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen. Im Januar 2005 wurde der Emissionshandel in der Europäischen Union eingeführt. Das Kyoto-Protokoll erlaubt auch den internationalen Handel mit Treibhausgasen.
Wie genau funktioniert der Emissionshandel?
1. Festlegung einer erlaubten Emissionsmenge
Der Staat bzw. die EU regeln, welche Gesamtmenge an Treibhausgasen emissionshandelspflichtige Anlagen in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen dürfen, lassen aber die Frage offen, wer wo wie viel mindert. Damit gibt es eine große Flexibilität bei der Erreichung der Ziele und einen Anreiz, die kostengünstigste Reduktion zu suchen und durchzuführen. Die erlaubte Emissionsmenge wird nach bzw. in jeder Handelsperiode reduziert. Die erste Emissionshandelsperiode umfasste die Jahre 2005 bis 2007, die zweite die Jahre 2008 bis 2012. Die dritte Handelsperiode hat im Jahr 2013 begonnen und läuft bis 2020. Allerdings gelten die Regeln auch über 2020 hinaus, sofern sie nicht vorher überarbeitet werden. Derzeit ist vorgesehen, dass die erlaubte Emissionsmenge jährlich um 1,74 Prozent reduziert wird.
2. Zuteilung von Verschmutzungsrechten
Für die bewilligte Menge an Treibhausgasemissionen benötigen die Unternehmen Berechtigungen, sogenannte Emissionszertifikate. Ein Zertifikat gibt dem Inhaber das Recht zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid (CO2) bzw. CO2-Äquivalent. Mit diesen Berechtigungen können Unternehmen handeln. In den ersten beiden Perioden legten nationale Zuteilungspläne, sogenannte Allokationspläne, sowohl die Gesamtmenge der Zertifikate als auch deren Verteilung fest. Dies schrieb die europäische Emissionshandelsrichtlinie vor. In Deutschland wurden die Regelungen des Nationalen Allokationsplans durch die Zuteilungsgesetze umgesetzt. In der zweiten Handelsperiode wurden die Berechtigungen nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt, etwa 10 Prozent der Berechtigungen werden veräußert. Ab 2013 ist der Emissionshandel stärker europäisch harmonisiert worden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sicher zu stellen. Daher gibt es ein EU-weites Cap und EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln, wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird. Die Industriesektoren werden schrittweise in die Auktion überführt; übergangsweise gibt es darüber hinaus eine kostenlose Zuteilung für die Industriesektoren, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Die kostenlose Zuteilung erfolgt auf Basis anspruchsvoller Richtwerte, sogenannter Benchmarks. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der EU-weit 10 Prozent besten Technologien eines Sektors.
3. Verkauf nicht benötigter oder Kauf zusätzlicher Verschmutzungsrechte
Erreicht ein Unternehmen seine erforderlichen Emissionsreduktionen durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ kann es Zertifikate am Markt zukaufen, falls eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden. Die emissionshandelspflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, ihre Emissionen jährlich zu melden und die entsprechende Zertifikatsmenge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Erfüllt ein Unternehmen seine Abgabepflicht für Zertifikate nicht, werden Sanktionen fällig. Mit dem Emissionshandel wird es also für ein Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv, Emissionen zu reduzieren.
Wer nimmt teil am Emissionshandel?
In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen. Allerdings wird der einbezogene Anwendungsbereich für den Luftverkehr derzeit überarbeitet.
Ziele
Der Emissionshandel ist eines der flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls, mit denen die Treibhausgasemissionen nachhaltig gesenkt werden sollen:
- Im Kyoto-Protokoll haben sich die beteiligten Industriestaaten 1997 verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis zum Zeitraum 2008-2012 um rund 5 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
- Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.
- Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Lastenteilung zum Kyoto-Protokoll verpflichtet, im Zeitraum 2008-2012 insgesamt 21 Prozent weniger klimaschädliche Gase zu produzieren als 1990. Damit nimmt es eine Vorreiterrolle ein.
Politik der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt mit dem Emissionshandel erfolgreich ein Instrument ein, um die ambitionierten deutschen Emissionsminderungsziele zu erreichen. In der zweiten Emissionshandelsperiode von 2008 bis 2012 mussten Anlagenbetreiber den Treibhausgasausstoß jährlich um 57 Millionen Tonnen verringern. Im Vergleich zum Emissionsniveau der Anlagen, die in der ersten Handelsperiode 2005-2007 vom Emissionshandel erfassten waren, wurde die Zuteilungsmenge um mehr als 7 Prozent verringert. Mit der zweiten Handelsperiode wurden weitere Anlagetypen in den Emissionshandel aufgenommen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Cracker in der Chemieindustrie, Weiterverarbeitungsanlagen in der Stahlindustrie und Ruß erzeugende Anlagen. Mit der dritten Handelsperiode wurden darüber hinaus weitere Branchen und Gase einbezogen, darunter Anlagen zur Aluminiumherstellung und der Chemischen Industrie.
Verbraucherinformation
Die offizielle Lesart: „ Vom Emissionshandel profitiert jede und jeder Einzelne. Er ist ein wirksames und kostengünstiges Instrument, Treibhausgase zu vermeiden und so unser Klima zu schützen. Durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel ist die Bundesregierung seit Anfang 2008 in der Lage, die unterschiedlichsten Klimaschutzmaßnahmen auf breiter Front – in der Wirtschaft, in den Kommunen sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern – zu fördern. Die Klimaschutzinitiative fördert beispielsweise Investitionen in eine höhere Energieeffizienz und schafft damit eine Grundlage für geringere Heizkosten in privaten Haushalten.“
Weitere Informationen
- Reform des Emissionshandels
- International Carbon Action Partnership
- Kurzlink: www.bmub.bund.de/P223/
Dokumente
- Oliver Geden: Die Energie- und Klimapolitik der EU zwischen Implementierung und strategischer Neuorientierung
- Revidierter Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die BRD
->Quellen und mehr:
- nachhaltigkeit.info/der_europaeische_emissionshandel_eu_ets
- Kyoto-Protokoll
- Clean Development Mechanism (CDM) der Klimakonferenz in Bangkok
- Die Europäische Kommission zum EU-ETS
- Das Europäische Parlament aktuell zum EU-ETS
- EU-27 Caps nach der Kommissionsentscheidung vom 26.10.2007
- Das BMU zum Thema Emissionshandel
- Joint Implementation (JI) Program
- Stellungnahme des BMU zur Internationalen Konferenz 2013
- unendlich-viel-energie.de
- umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de
- ec.europa.eu/ets
- www.tagesschau.de;
- BMUB