Streit um Rückstellungen – RWE Power AG mit Gutachten
Die RWE AG hat der für Bergbau und Energie in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg drei externe Gutachten zu den Rückstellungen für die Langzeitfolgen des Braunkohlenbergbaus im Rheinischen Revier vorgelegt. Darin steht, dass die durch Tagebaue im Bereich der Wasserwirtschaft verursachten Schäden, wie trocken gefallene Feuchtgebiete, verunreinigte Trinkwasservorräte oder abgesunkene Grundwasserspiegel, noch bis 2350 zu spüren sein werden. Die Rücklagen von RWE dafür werden angezweifelt.
Die Bezirksregierung hat die Gutachten – vom WDR teils gerichtlich gegen RWE durchgesetzt – am 26.09.2017 veröffentlicht. Demnach legt RWE nach eigenen Angaben für die andauernde Beseitigung dieser Schäden (sogenannte Ewigkeitslasten) lediglich 165 Millionen Euro zurück. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen der RWE Power AG für den Braunkohlenbergbau auf 2,174 Milliarden Euro, von denen 1,618 Milliarden Euro darauf, das Gelände wieder nutzbar zu machen, 172 Millionen Euro auf Umsiedlungen und Verlegungen sowie 384 Millionen Euro auf Bergschäden entfallen.
[note Bei den nun vorliegenden Gutachten handelt es sich nach Angaben der Bezirksregierung um:
- Gutachten von Prof. H. Tudeshki, Technische Universität Clausthal, zur Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohlentagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG.
- Gutachtliche Stellungnahme von Prof. T. Rüde, RWTH Aachen, zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Gutachter kommen nach Zusammenstellung aller technischen Maßnahmen und Prüfung der rechnerischen Plausibilität der Kosten zu dem Ergebnis, dass die Methoden des Unternehmens zur Rückstellungsermittlung valide und die Mengengerüste und Preise realistisch angesetzt seien.
- Gutachtliche Stellungnahme der KPMG AG für die RWE Power AG mit dem Ergebnis, dass die bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31.12.2016 vollständig und angemessen dotiert seien.]
Zu den Kompensations-Maßnahmen für die Tagebaufolgen gehören Transport und Aufbereitung von Rheinwasser zur Stützung der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, der Betrieb entsprechender Versickerungsanlagen sowie Einleitstellen und das Aufbereiten von Kippengrundwasser wenn das Grundwasser wieder ansteigt.
Die Bezirksregierung prüfe jetzt erst einmal, ob RWE die erforderliche Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung getroffen hab, heißt es aus Arnsberg. Dazu hole sie Angaben des Unternehmens ein und betrachte die technischen Darstellungen und zahlenmäßigen Ansätze. Weil wegen „der räumlichen wie finanziellen Größenordnung der Vorhaben des Braunkohlenbergbaus den Rückstellungen eine besondere Bedeutung zukommt“, habe die Bezirksregierung Arnsberg darauf hingewirkt, dass zusätzlich zur regelmäßigen, momentbezogenen Überprüfung durch die Behörde eine grundlegende Darlegung und Prüfung durch Dritte erfolge,
- „welche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung durchzuführen sind,
- welche Kostenansätze zugrunde gelegt sind und
- ob die bergbaulichen Rückstellungen vollständig und angemessen bilanziert sind“.
Dabei will die Bezirksregierung besonderen Wert auf Transparenz legen – es sei ihr „wichtig, dass diese Nachweise möglichst verständlich erbracht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.
Folgt: „Absolut realitätsfremd“