Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund mit Hintergrundpapier für mehr Klimaschutz in Gebäuden
Bei der Motivation und Umsetzung einer energetischen Sanierung spielt die Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle – die Frage also, ob sich eine Sanierung für den Besitzer finanziell lohnt oder nicht. Darauf gibt es keine einfache Antwort, denn ob und wann eine energetische Sanierung sich rechnet, hängt von vielen Faktoren ab. Der deutsche Mieterbund (DMB) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern von einer neuen Bundesregierung massive Anstrengungen für mehr Klimaschutz zu sozialverträglichen Bedingungen im Gebäudebereich und legen dafür ein Hintergrundpapier mit einem „6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude“ vor.
Darin zeigt die DUH auf: Weder die energetischen Anforderungen beim Neubau noch die energetischen Sanierungen selbst sind die Kostentreiber, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine falsche Förderpolitik. In der politischen Debatte und in der medialen Berichterstattung wird unterstellt, dass sozialverträgliche Sanierungen durch die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) unmöglich gemacht werden und damit ganze Gesellschaftsschichten aus den attraktiven Wohngebieten gedrängt werden. Diese Diskussion ist gefährlich, denn energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind zwingend notwendig, damit auch zukünftig Menschen aus allen Einkommensklassen in angemessenem Wohnbestand leben können. Ohne einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 können zudem die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Um das Thema differenziert und sachlich zu analysieren, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Papier zur Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung verfasst.
Die zentralen Ergebnisse des Hintergrundpapiers fasst Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, zusammen: „Steigende Mieten, gerade in Städten und Ballungsräumen, sind vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen. Der größte Preistreiber sind die stark angestiegenen, zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen bei Wiedervermietungsverträgen durch unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen. Auch bei den steigenden Baupreisen spielen energetische Anforderungen eine untergeordnete Rolle. Andere Faktoren wie gestiegene Grunderwerbssteuern und höhere Grundstückspreise tragen in wesentlich größerem Umfang zu steigenden Baukosten bei. Eine Absenkung der Energieeffizienz-Anforderungen führt also nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Im Gegenteil: Langfristig profitieren Hauseigentümer und Mieter von niedrigeren Energieverbräuchen und Heizkosten.“
Die energetische Sanierung ist bereits heute in vielen Fällen wirtschaftlich. Um dies aber flächendeckend zu gewährleisten, ist die Politik gefordert, über eine Reihe von Maßnahmen sicherzustellen, dass Sanierungen qualitativ hochwertig sind und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Dazu kommen die gezielte Anreizsetzung und eine gerechte Verteilung der Kosten.
- Eine der zentralen Forderungen an die Politik in der kommenden Legislaturperiode ist deshalb, die Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung insbesondere im Mietwohnungsbereich zu verbessern, um einen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Akteuren (Mieter, Vermieter) herbeizuführen. Gemeinsam setzen sich DMB und DUH dafür ein, die Rahmenbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sozialverträglicher zu gestalten, um damit die Akzeptanz zu verbessern.„Die gesetzliche Regelung, dass elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, ist ein Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führt zu völlig überzogenen Mietpreissteigerungen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte entfallen. Als erster Schritt sollte die Modernisierungsumlage unserer Ansicht nach auf sechs Prozent reduziert werden. Damit können Mieter entlastet werden“, erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB.
- Um dennoch Sanierungsanreize für den Vermieter zu schaffen, muss er direkt von öffentlicher Förderung profitieren. „Fördermittel müssen zielgruppenspezifisch angepasst und ausgerichtet werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. Für den Vermieter kann damit ein Ausgleich für die reduzierte Modernisierungsumlage geschaffen werden“, so Ropertz.
- Eine dritte Kernforderung der beiden Verbände betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der energetischen Sanierung. „Um den Eigentümer zu energetischen Sanierungen zu motivieren, setzen wir außerdem auf die steuerliche Abschreibung. Ein Steuerbonus zur Absetzung der energetischen Sanierungskosten wäre ein wichtiger Anreiz für Hauseigentümer, die Gebäudesanierung voranzutreiben. Bereits die letzte Regierung hatte im Koalitionsvertrag zugesagt, die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung zu verabschieden. Hier haben die Union und die SPD ihr Versprechen gebrochen. Angesichts der großen Herausforderungen im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele 2020 ist dies eine der ersten Maßnahmen nach Regierungsbildung, die auf den Weg gebracht werden muss“, so Metz.
Folgt: 6-Punkte-Sofortprogramm