Der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe fordern von allen Parteien ein klares Bekenntnis zum sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude. In einem „6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude“ fordern DMB und DUH:
- CO2-Emissionen als Bemessungsmaßstab der Energiebesteuerung ergänzen.
Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für die Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche Verteilungseffekte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen und einen Teil der Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte zu verwenden (z.B. Heizkostenzuschuss, kostenlose Effizienzberatung). Für den Mietwohnungsbereich ist eine Lösung zu finden, die verhindert, dass Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen haben. - Die Modernisierungsumlage anpassen.
Der Paragraf 559 BGB muss grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere muss die Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent herabgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer Modernisierungen um nicht mehr als 1,50 Euro/m2 steigen. - Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter schaffen.
Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von öffentlicher Förderung profitieren kann und die Antragstellung weniger bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen. Hierdurch würde der Vermieter auch gleichzeitig einen Ausgleich zu der deutlich reduzierten Modernisierungsumlage erhalten. - Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen.
Die steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die Höhe und Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollten am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. - Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen.
Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die Mietspiegel integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor werden. Es darf keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung bei energetischer Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben. - Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten zugänglich machen.
Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen sozialen Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen in kommunaler Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein Klimawohngeld ist einzuführen.
Links:
- Das Hintergrundpapier „Energetische Gebäudesanierung – Fragen und Antworten zur Wirtschaftlichkeit“ finden Sie hier: http://l.duh.de/p171016
- Mehr zum Thema: http://www.duh.de/energie_gebaeude/
Da der Komplexität des Themas in der öffentlichen Debatte meist nicht Rechnung getragen wird und die verschiedenen Akteure (Industrie, Wohnungswirtschaft, Wissenschaftler) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, sind Gebäudeeigentümer verunsichert. Diese müssen letztlich aber entscheiden können, wann und in welchem Umfang energetische Sanierungen am Gebäude durchgeführt werden sollen. Hierfür fehlen sowohl eine neutrale Bewertung als auch allgemeine Informationen zu sämtlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeitsfrage. Dadurch wird die ablehnende Haltung gegenüber der energetischen Sanierung und insbesondere der Dämmung manifestiert. Die Klimaschutzziele im Gebäudesektor geraten somit ins Wanken.
Die DUH möchte mit dem Argumentationspapier die wichtigsten Fragen beantworten, die immer wieder in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungen gestellt werden. Das Ziel: eine differenzierte und sachliche Darstellung zum Thema energetischer Gebäudesanierung, um potenziellen Sanierern wichtige Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.
Um die energetische Sanierung sozialverträglicher zu gestalten, setzen wir uns zusammen mit dem Deutschen Mieterbund für gerechte Rahmenbedingungen aus Mietersicht ein (siehe gemeinsame Pressemitteilung).
->Quellen: