Einheitlicher CO2-Preis gefordert

Monopolkommission will Ökostromförderung langfristig beenden

Die Ökostromförderung sollte nach Meinung der Monopolkommission langfristig auslaufen – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“. Die EEG-Umlage trage nicht zur CO2-Verringerung bei – sie helfe lediglich, Treibhausgas-Emissionen ins Ausland zu verlagern (übrigens „wie alle nationalen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen“) und lasse den Strompreis steigen.

Unterschiedliche Netzebenen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Zusätzliche nationale Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen führen zu zusätzlichen Kosten. Die erwünschte Wirkung der Verringerung von Treibhausgasemissionen bleibt dagegen aus, weil nationale Maßnahmen EU-ETS-Zertifikate freisetzen und so die Emissionen lediglich in das Ausland verlagert werden. Die Menge an Treibhausgasemissionen bleibt insgesamt unverändert. Das Klima ändert sich im Ergebnis nicht“, schreiben die für Wettbewerbsfragen zuständigen Professoren in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten  mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorangehen, Stückwerk vermeiden“ (18/13680).

Sie verweist darin weiter darauf, dass die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) einen steigenden Anteil am Strompreis einnehme. Mit der Umlage finanzieren die Verbraucher das Einspeisen erneuerbarer Energien ins Stromnetz mit. Im kommenden Jahr sinkt sie nach Angaben der vier Netzbetreiber leicht um 0,088 auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde; spürbar entlasten dürfte dies Verbraucher kaum.

Die Monopolkommission fordert, das System aus Energie- und Stromsteuer durch einen einheitlichen Preis für Kohlendioxid zu ersetzen, und zwar für alle Sektoren. Eine am Kohlendioxid-Ausstoß ausgerichtete Energiesteuer würde dazu führen, dass der Einsatz von Strom im Verkehr und in der Wärmeerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern relativ günstiger würde.

[note „Das aktuelle Preissystem aus Energie- und Stromsteuer sowie der Förderung erneuerbarer Energien führt zu Verzerrungen an den Sektorgrenzen und ist daher in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht sinnvoll. Anzustreben wäre eine Reform in Richtung eines über die Sektoren hinweg einheitlichen CO2-Preises, um die ambitionierten CO2-Reduktionsziele möglichst kosteneffizient zu erreichen.“]

Um die Kosten des Netzausbaus einzudämmen, schlagen die Experten eine Regionalkomponente vor. Ein solches erzeugerseitiges Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien könne den Zubau von Anlagen regional steuern und die netzseitigen Kosten der Energiewende verursachungsgerecht verteilen, heißt es in dem „Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes“: Betreiber von Wind- und Solaranlagen könnten dazu animiert werden, die Netzausbaukosten bei der Standortwahl besser zu berücksichtigen. „So könnte der notwendige Netzausbau in etwa halbiert werden, was mit substanziellen Wohlfahrtsgewinnen verbunden wäre.“

Konzentrations- oder Marktmachtprobleme sieht die Kommission nicht. Der gemeinsame Marktanteil der großen vier Versorgungsunternehmen sei 2016 auf 54 Prozent gesunken von 62 Prozent zwei Jahre zuvor. Grund hierfür sei vor allem, dass Vattenfall sein Braunkohlegeschäft verkauft habe, so die Experten. (hib/PEZ)

Folgende Unternehmen, Verbände und Institutionen haben in einer nichtöffentlichen Anhörung am 08.05.2017 oder schriftlich Stellung zum Gutachtenauftrag der Monopolkommission genommen:

  • Amprion GmbH,
  • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.,
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesnetzagentur,
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.,
  • Bundesverband Erneuerbare Energie e. V.,
  • Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V.,
  • Bundesverband Windenergie e. V.,
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.,
  • E.ON SE,
  • EEX European Energy Exchange AG,
  • EFET Verband Deutscher Energiehändler e. V.,
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
  • EPEX Spot, Gaspool, Gasunie Deutschland,
  • LichtBlick SE, MVV Energie AG,
  • RWE AG,
  • Stadtwerke Fellbach,
  • Statkraft Germany GmbH,
  • TenneT TSO GmbH,
  • Thüga Aktiengesellschaft,
  • TransnetBW GmbH,
  • Vattenfall Europe AG,
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,
  • VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.,
  • VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.,
  • 50Hertz Transmission GmbH.

Alternative Forderungen des SVF an die Jamaika-Verhandler

  • Ersatzlose Streichung des Ausbaudeckels bei den Erneuerbaren Energien,
  • Umfassendere Anreizprogramme für elektrische und thermische Speicher sowie Power to X,
  • Beendigung der Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik und Wind in der Freifläche und auf Dächern,
  • Ersatzloses Streichen der Eigenverbrauchsabgabe auf Strom aus Erneuerbaren Energien,
  • Einführung einer Bepreisung von CO2 und anderen Schadstoffen bei gleichzeitiger Rückführung von Steuern auf Energie, die den Energieverbrauchern auferlegt werden,
  • Beschleunigung des Kohleausstiegs und Ergänzung durch einen Fahrplan für das Ende der Öl- und Gasheizungen,
  • Programm für eine fossilfreie Mobilität inklusive eines Fahrplans für das Ende von Benzin- und Dieselmotoren.

[note Solarify merkt zweierlei an:

  1. Nur drei  (von 25!) Geladenen hatten mit Erneuerbaren Energien zu tun – Absicht? Bei der für die Verkehrs- und Wärmewende benötigten Unmenge an Strom brauchen wir jedenfalls viel, viel mehr Erneuerbare Energien als gegenwärtig zu erwarten sind.
  2. Das mit dem einheitlichen CO2-Preis für alle geht unter der Voraussetzung in Ordnung, dass der Preis mit den Jahren kontinuierlich steigt, bzw. sinkt, wenn Verursacher entscheidende Emissions-Verringerungen nachweisen.]

->Quellen: