„Wichtiger symbolischer Akt“
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks laut einer Medienmitteilung vom 16.11.2017 am Rand der Weltklimakonferenz in Bonn bekannt. Die EU hat in Bonn angekündigt, dass alle Mitgliedstaaten und die EU bis Ende des Jahres ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen werden.
Hendricks: „Die Ratifizierung ist ein wichtiger symbolischer Akt. Wir stehen zu unserem Wort. In der Sache hatten wir auch vorher schon sichergestellt, dass wir Europäer unser gemeinsames Klimaziel für 2020 erreichen werden. Damit ist es nicht nur europarechtlich, sondern auch völkerrechtlich verbindlich. Dass wir uns in der EU jetzt auf diesen Schritt verständigen konnten, ist ein weiterer Erfolg der Bonner Weltklimakonferenz.“
Das Kyoto-Protokoll von 1997 (siehe solarify.eu//kyoto-protokoll) habe nur Minderungs-Verpflichtungen bis 2012 vorgesehen, so die BMUB-Erklärung. In Doha seien im Jahr 2011 neue Klimaziele für Industrieländer bis 2020 beschlossen worden. Für die EU gelte ein Klimaziel von 20 Prozent Minderung gegenüber 1990. Dieses Ziel werde in der EU bereits seit 2012 europarechtlich verbindlich umgesetzt – im Emissionshandel und in der sogenannten Zielaufteilungsverordnung.
->Quelle: bmub.bund.de/deutschland-ratifiziert-zweite-verpflichtungsperiode-des-kyoto-protokolls