Kabinett billigt Änderung der Stromnetzzugangsverordnung- VKU: Richtig!
Das Bundeskabinett hat am 22.11.2017 den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen. Wie das BMWi in einer Medienmitteilung erläutert, kann damit die deutsche Stromgebotszone auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden.
Staatssekretär Rainer Baake dazu: „Die deutsche Stromgebotszone zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Der beschlossene Entwurf stellt sicher, dass über eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber entschieden werden kann, sondern dass eine solche Entscheidung in den dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolgt. Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone ist bislang ebenso wie die nationalen Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen im Hinblick auf die Wahrung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nicht ausdrücklich geregelt. Da es sich hier um eine Regelung handelt, die lediglich den Status Quo festschreibt und für Rechtsklarheit sorgt, kann sie durch die derzeit geschäftsführend tätige Bundesregierung getroffen werden. Sie sichert die Handlungsfähigkeit der nächsten Bundesregierung und des Bundestages.“
Aus der geänderten StromNZV: „Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, Handelstransaktionen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ohne Kapazitätsvergabe in der Weise zu ermöglichen, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Stromgebotszone bildet. Sie dürfen insbesondere nicht einseitig eine Kapazitätsvergabe einführen, die zu einer einseitigen Aufteilung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone führen würde. Sobald für einen Betreiber von Übertragungsnetzen erkennbar wird, dass die Erfüllung der Pflicht nach Satz 1 und die Einhaltung des Verbots nach Satz 2 unmöglich zu werden droht, hat er dies der Bundesnetzagentur unverzüglich in Textform anzuzeigen. § 20 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt unberührt.“
In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Als Folge einer Teilung der Stromgebotszone wären die Großhandelsstrompreise in Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit der Stromgebotszone nicht abgesichert würde. Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.
VKU: Richtig, die einheitliche Strompreiszone in ihrer jetzigen Form beizubehalten.
„Zwei Preiszonen (Nord, Süd) hätten erstens dazu geführt, dass die Strompreise nur für Endverbraucher südlich einer künstlich gezogenen Grenze steigen. Zudem hätte die Investitionsbereitschaft der dort angesiedelten Industrie aufgrund der höheren Preise sinken können. Zweitens könnte eine Aufspaltung den Handel mit Strom aufwändiger, risikoreicher und weniger liquide machen. Jetzt ist es wichtig, den notwendigen Stromnetzausbau voranzutreiben.“ Das erklärte der VKU in einer Medienmitteilung.
Hintergrund Strompreiszonen:
Die deutsche Energiewende mit ihren wachsenden Stromüberschüssen verursacht in manchen Nachbarländern Ärger. Das Problem: Weil die entsprechenden Stromautobahnen innerhalb Deutschlands fehlen, kann der Windstrom vom Norden nicht jederzeit problemlos in den Süden Deutschlands transportiert werden, wo er dringend gebraucht wird. Stattdessen sucht sich der Strom den Weg des geringsten Widerstands, zum Beispiel über die Netze osteuropäischer Nachbarländer. Das verursacht bei den dortigen Netz- und Kraftwerksbetreibern Kosten. Einige EU-Institutionen, wie beispielsweise die europäische Regulierungsbehörde ACER, verfolgen daher die Idee, Deutschland statt in einer einheitlichen nunmehr in zwei Strompreiszonen aufzuteilen, um die stark unterschiedlichen Belastungen der Netze auszugleichen. Mittels zweier deutscher Preiszonen (Nord, Süd) sollten aus Sicht der EU-Institutionen am Markt (in der jeweiligen Preiszone) nachvollziehbarere Preissignale entstehen, die dazu beitragen, dass Netz- und Kapazitätsausbau besser ausbalanciert werden und der Strom nicht den Umweg über Nachbarländer machen muss. Das hieße kurz gefasst: Dort, wo der Strom erzeugt wird, also im Norden, würde es am Großhandelsmarkt billiger, im Süden teurer werden – mit den entsprechenden Folgen für Stromverbraucher und Energiewirtschaft.
->Quellen: