Keine Motorschutzgründe
Die DUH hat dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt ihre Messprotolle übersandt und den Entzug der Typzulassung für diese Mercedes C-Klasse Euro 6 sowie einen amtlichen Rückruf der ausgelieferten Fahrzeuge gefordert. Motorschutzgründe könne Daimler, so die Meinung der DUH, gerade für dieses Fahrzeug nicht geltend machen, da die Einspritzung von Harnstoff in den im Abgasstrang hinter dem Motor angeordneten SCR-Katalysator offensichtlich auch dann eingestellt wird, wenn die Betriebstemperatur ausreichend hoch ist. Damit sieht die DUH hier das Vorhandensein einer rechtswidrigen, nach der Außentemperatur gesteuerten Abschalteinrichtung.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir sind erschüttert, mit welcher Dreistigkeit Daimler die ordnungsgemäße Diesel-Abgasreinigung selbst bei einer Premium-Limousine mit einem Harnstoff-Katalysator bei Außentemperaturen abschaltet, die bei uns über sechs Monate hinweg üblich sind. Der Stuttgarter Autobauer entscheidet damit aktiv, die Innenstädte gerade dann mit dem Dieselabgasgift NOx zu fluten, wenn Frühgeborene, Kleinkinder, Alte und Atemwegserkrankte darunter besonders leiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss als zuständige Behörde die Typzulassung für dieses C-Klasse Modell entziehen und für die bereits ausgelieferten Fahrzeuge einen amtlichen Rückruf anordnen“.
DUH wird verstärkt prüfen und droht Veröffentlichungsklage an
Da die eigentlich für die Überwachung der Automobilindustrie zuständige Bundesbehörde dieser Aufgabe nicht nachkommt und erst tätig wird, wenn Dritte sie auf rechtswidrige Abschalteinrichtungen hinweisen, wird die DUH in den kommenden Monaten verstärkt die Funktionsweise der bei Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw installierten Abschalteinrichtungen deutscher wie internationaler Fahrzeuge dokumentieren und diese Ergebnisse dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Gleichzeitig droht die DUH der Bundesregierung eine neue Klage an, wenn sie nicht umgehend die ihr vorliegenden Informationen zu den temperaturbezogenen und sonstigen Abschalteinrichtungen veröffentlicht. Trotz eindeutiger Rechtslage wird den Kommunen, den Autobesitzern und der Öffentlichkeit die Veröffentlichung dieser Umweltdaten mit der Begründung „Betriebsgeheimnisse der Autohersteller“ verweigert.
Axel Friedrich, internationaler Verkehrsberater und Leiter der Abgasmessungen im EKI„Je länger wir darauf warten müssen, dass die verantwortliche Bundesregierung den Manipulationen bei der Abgasreinigung einen Riegel vorschiebt, desto länger werden wir mit den giftigen Abgasen zu kämpfen haben. Nach wie vor akzeptiert die Regierung Fahrzeuge wie den von uns getesteten Mercedes C 250 d und verweigert damit auch den Fahrzeughaltern ihre Rechte. Das vom Verkehrsminister erlaubte ‚Thermofenster‘ ist ein Betrugsfenster“.
Bereits im August 2016 hatte die DUH einen Mercedes C 250 d der Euronorm 6 mit Erstzulassung vom März 2016 gemessen. Bei sommerlichen Temperaturen um die 20 Grad lagen die Durchschnittsemissionen bei 206 mg NOx/km.
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