Vermiedene Emissionen anrechnen
Die Wirtschaftlichkeit von Power-to-X Projekten sorgt immer wieder für Diskussionen. Nun könnte es eine Lösung durch die Anrechnung der vermiedenen CO2-Emissionen geben. „Pünktlich zur Regierungsbildung“ – so damals ein Medienmitteilung – hat am 28.11.2017 eine Allianz namhafter Unternehmen und Verbände einen konkreten Vorschlag für ein Markteinführungsprogramm für Power-to-X-Technologien vorgelegt.
Zu den Auftraggebern des Papiers gehören Audi, Ontras und Uniper sowie die Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany (aireg), der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) sowie die DWV-Fachkommission Performing Energy. Demnach würden Anlagen mit 1.500 MW Gesamtleistung zur Herstellung von grünem Wasserstoff, synthetischem Methan und nachgelagerten Kraftstoffen zwischen 2019 und 2027 über ein Zertifikatesystem gefördert. Das gesamte Fördervolumen beläuft sich auf knapp 1,1 Mrd. Euro. Zwei Gutachten sagen, dass solch ein Programm rechtlich möglich und volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
300 Euro pro vermiedener Tonne CO2
Die Power-to-X-Allianz argumentiert, dass Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe gerade im Verkehr unerlässlich sind, um die hoch gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Bislang sind solche Anlagen, von denen es immerhin schon rund 30 in Deutschland gibt, allerdings unwirtschaftlich. Um das zu ändern, sollten die Betreiber für jede vermiedene Tonne CO2 ein Anrechnungszertifikat erhalten. Für diese Zertifikate können sie sich bei der Förderbank KFW anfangs 300 Euro auszahlen lassen, bis 2027 soll dieser Betrag auf 150 Euro sinken. Langfristig könnten die Zertifikate gehandelt und von Industrien mit hohem CO2-Ausstoß beispielsweise mit ETS-Zertifikaten verrechnet werden, heißt es im Papier. Die CO2-Einsparung und somit die finanzielle Förderung variiert, je nachdem, was wo zum Einsatz kommt. So hat reiner Wasserstoff natürlich eine bessere CO2-Bilanz als synthetischer Kraftstoff aus Wasserstoff und CO2. Über die verschiedenen Einsatzgebiete hinweg beträgt die CO2-Vermeidung einer Power-to-Gas-Anlage mit einem MW Eingangsleistung bei angenommenen 3.500 Volllaststunden circa 715 Tonnen CO2 pro Jahr. Bei Power-to-Liquid-Anlagen sind es 511 Tonnen.
Fördersystem ist rechtlich zulässig
„Die Einführung eines Fördersystems für Power-to-X-Produkte ist rechtlich zulässig“, heißt es in dem Rechtsgutachten. Es sei möglich, das Fördersystem so auszugestalten, dass es den europarechtlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die bisherige ausschließliche Fokussierung des bestehenden Rechtsrahmens auf einzelne Sektoren und die damit verbundenen rechtlichen Grenzen müssten überwunden und beseitigt werden. Der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffelektrolyse-Industrie kann zu erheblichen Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekten führen, zeigt die volkswirtschaftliche Kurzanalyse. Bis 2050 könnten insgesamt deutlich über 60.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
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