Bundesregierung will einheitlichen Strommarkt in Deutschland gesetzlich absichern
Die geschäftsführende Bundesregierung will eine Aufteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen verhindern. Um die einheitliche Stromgebotszone in Deutschland zu sichern, hatte das Bundeskabinett im November die Änderung der Stromnetzzugangsverordnung auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat dem nun zugestimmt, wie das Bundespresseamt am 15.12.2017 mitteilte.
Aufteilung in Strompreiszonen verhindern
Größe und Aufteilung der sogenannten Stromgebotszone bestimmen das Marktgebiet und damit Stromnachfrage und Stromangebot, aus denen sich die Großhandelsstrompreise ergeben. Einheitlichen Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug stellen sicher, dass der Großhandelspreis in ganz Deutschland gleich hoch ist. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte zu dem Kabinettsbeschluss erklärt, die einheitliche Stromgebotszone sei „die Basis für einen uneingeschränkten und in ganz Deutschland einheitlichen Zugang zum Netz“.
Mit der Änderung der Verordnung wird die Einheitlichkeit der historisch gewachsenen Stromgebotszone nun gesetzlich verankert. Übertragungsnetzbetreiber können die Stromgebotszonen nicht anders zuschneiden, ohne staatliche Stellen einzubeziehen. Den Betreibern der Übertragungsnetze ist untersagt, bei Netzüberlastungen ein Engpassmanagement einzuführen, das zu einer Aufteilung der innerdeutschen Strompreiszone führen würde.
Die einheitliche deutsche Stromgebotszone ist historisch gewachsen, aber bislang nicht gesetzlich verankert. Um die Handlungsspielräume für die nächste Bundesregierung zu erhalten, will die geschäftsführend tätige Bundesregierung die einheitliche Stromgebotszone absichern. Dafür hat sie sie in die bestehende Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) aufgenommen und so den Status Quo festgeschrieben.
Nord-Süd-Gefälle bei Strompreisen
Auslöser der Debatte ist die Preisentwicklung zwischen den Regionen in Deutschland – die Preise driften auseinander. Ursache dafür sind Schwierigkeiten beim Netzausbau: Im Norden mit immer mehr preiswertem Strom aus Windenergie und geringem Verbrauch sinken die Preise. Im windschwächeren Süden dagegen steigen sie. Denn dort entstehen trotz hohem Verbrauch deutlich weniger Windräder.
Wenn eine ausgewogenere regionale Verteilung nicht gelingt und der Netzausbau nicht schneller vorankommt, rückt eine Teilung der einheitlichen Strompreiszone näher. Die Folge wären uneinheitliche und steigende Großhandelspreise. Dies hätte Auswirkungen auf den Ausbau und die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien.
Förderung steuern, Kosten senken, Entgelte vereinheitlichen
Seit das Fördersystem für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt ist, verstärkt sich diese Tendenz. Im Juni hatte das Kabinett eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Nach dieser Novelle werden die Fördergelder für erneuerbare Energien künftig per Ausschreibung vergeben. Die effizientesten und kostengünstigsten Anbieter erhalten den Zuschlag. Allein kleine Solaranlagen bis 750 Kilowatt sind davon ausgenommen.
Ende Juni hatte der Bundestag zudem die schrittweise, bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erklärte dazu: „Die Reform der Netzentgelte verringert regionale Unterschiede und schafft mehr Verteilungsgerechtigkeit. Für die Akzeptanz des Projekts Energiewende ist eine faire Verteilung auf alle Schultern entscheidend.“
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