EU einigt sich auf Kreislaufwirtschaftspaket

Klimaschädliche Deponierung aber immer noch bis zu 75 Prozent

In der Nacht zum 18.12.2017 haben sich der Europäische Ministerrat, Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission einer Medienmitteilung zufolge vorläufig auf zentrale Punkte zum Kreislaufwirtschaftspaket verständigt. Unter anderem vereinbarten sie eine neue Vorgabe für die  Recyclingquote des gesamten Siedlungsabfallaufkommens für alle Mitgliedstaaten. Diese soll bis 2030 auf 60 Prozent ansteigen. Ebenfalls einigten sich die Trilogpartner auf ein einheitliches Verfahren für die Methode der Quotenberechnung.

Müllheizkraftwerk Berlin-Ruhleben – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die neuen Recyclingquoten des EU-Abfallpaketes sehen vor, dass Siedlungsabfälle ab dem Jahr 2025 zu 55 Prozent recycelt werden müssen; bis 2035 soll die Quote auf 65 Prozent steigen. Auch dürfen ab 2035 nur noch 10 Prozent der Siedlungsfälle deponiert werden. Das EU-Abfallpaket ist Teil des EU-Kreislaufwirtschaftspaket, das voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft tritt.

VKU-Vizepräsident und zugleich Präsident des europäischen Dachverbandes Municipal Waste Europe (MWE) Patrick Hasenkamp: „Europaweit werden zur Zeit noch unterschiedliche Methoden angewandt. Das macht es schwer, die Leistungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Einheitliche Berechnungsmethoden sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und eine Grundvoraussetzung für höhere Recyclingquoten.“

Außerdem soll nach dem Willen der Trilogpartner die klimaschädliche Deponierung unvorbehandelter Siedlungsabfälle eingeschränkt werden. Auch dafür hatte sich der VKU stark gemacht. Ab 2035 sollen in den Mitgliedsstaaten nicht mehr als 10 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens deponiert werden. Mitgliedstaaten, die 2013 noch über 60 Prozent ihres Siedlungsabfallaufkommens deponiert haben, bekommen weitere fünf Jahre mehr Zeit, die Vorgabe zu erfüllen.

Bei der klimaschädlichen Deponierung sind die Standards in Europa sehr unterschiedlich. Während in einigen Mitgliedstaaten – so etwa in Deutschland – die Deponierungsquote nahe Null ist, liegt sie in anderen Staaten immer noch über 75 Prozent. Hasenkamp: „Die Einschränkung der Deponierung ist eines der wirksamsten Instrumente für eine klima- und ressourcenschonende Abfallwirtschaft. Außerdem ist sie ein wichtiger Anreiz für die Förderung des Recyclings.“

Patrick Hasenkamp abschließend: „Die Einigungen zum Kreislaufwirtschaftspaket sind ein deutlicher Schritt hin zu mehr Klima- und Ressourcenschutz. Die Abfallwirtschaft in Europa ist noch sehr heterogen. In den kommenden Jahren muss es daher darum gehen, dass die Vorgaben in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die Vorgaben zur Deponierung. Die positiven Effekte, die sich aus deren Einschränkungen ergeben, müssen unbedingt genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Industrie einen eigenen Beitrag leistet. Wir werden nur dann dauerhaft hohe Recyclingquoten erreichen, wenn die von der Entsorgungswirtschaft gewonnenen Sekundärrohstoffe (recycelte Materialien) auch wieder in den Produktkreislauf eingeführt werden. Hier sollte über verpflichtende Quoten auch für die Industrie nachgedacht werden, zum Beispiel in der EU-Ökodesign-Richtlinie.“

Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket in Schlussphase

Die Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket sind derzeit in der Schlussphase. Die Ergebnisse des Trilogs werden nun verschriftlicht. Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren bis Ostern 2018 abgeschlossen sein wird. Ab dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Der jetzt vorgelegte Vorschlag muss in den nächsten Wochen zwischen EU-Parlament und Rat abgestimmt werden.

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