Ab 01.01.2018 in Kraft
Alte Holzöfen und Kamine müssen ab 01.01.2018 strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist. Denn (vor allem alte) Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen, teilte das BUMB mit.
Zu deren Begrenzung müsse die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen: „Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die gesundheitsschädlichen Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.“
Bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeuerungsanlage kann der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort weiterhelfen. Außerdem finden sich alle Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen im Feuerstättenbescheid, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt wird.
Neben dem technisch einwandfreien Zustand einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, wie Scheitholz u.ä., spielt der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe als Folge einer schlechten Holzverbrennung haben negative Auswirkungen auf die Umgebung und sind nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden. Die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk sowie umfangreiche Informationsangebote bei den zuständigen Behörden und im Internet bieten viele einfache Hinweise und Tipps, wie man Kaminöfen und andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß und somit emissionsarm betreibt.
Beispielsweise spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffes, auch dessen Feuchtegehalt eine wesentliche Rolle. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen.
Unter dem Titel „Heizen mit Holz – Kaminöfen und andere Holzfeuerungsanlagen im Haus“ informiert das BMUB auf seiner Webseite: „Holzfeuer bringen nicht allein behagliche Wärme, Holz kann – richtig verwendet – auch ein umweltgerechter Brennstoff sein. Bei der Holzverbrennung entstehen jedoch auch Emissionen wie etwa Feinstaub. Das Bundesumweltministerium verfolgt daher mit anspruchsvollen gesetzlichen Regelungen (1. BImSchV) das Ziel, die gesundheitsschädliche Luftbelastung zu reduzieren und gleichzeitig die umweltfreundliche Nutzung des Brennstoffes Holz zu ermöglichen. Jede und jeder Einzelne trägt beim Heizen mit Holz dazu bei, unsere Umwelt und Gesundheit zu schützen, wenn ein paar leicht umzusetzende Tipps beachtet werden.
In Deutschland werden derzeit fast 12 Millionen Kleinfeuerungsanlagen betrieben, die mit Festbrennstoffen – zum Beispiel Scheitholz – befeuert werden. Davon sind 750.000 Anlagen zentrale Heizkessel, die ganze Häuser oder Wohneinheiten beheizen. Bei den restlichen Anlagen – etwa elf Millionen – handelt es sich um sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kamin- oder Kachelöfen, die vorrangig den Aufstellraum beheizen.
Durch die weite Verbreitung dieser Feuerungsanlagen, insbesondere im Süden von Deutschland, kommt es immer wieder zu Konflikten in der Nachbarschaft. Während viele Betreiberinnen und Betreiber von Holzfeuerungen vor allem die Vorteile des Holzheizens, zum Beispiel den Wohlfühlfaktor oder den kostengünstigen Ersatz von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas genießen, ist es für manche Nachbarinnen und Nachbarn eine belastende Angelegenheit, da sie sich von Rauch und Geruch aus dem Schornstein der Holzfeuerung beeinträchtigt fühlen.
Die Situation hinsichtlich der Feinstaubbelastung in Deutschland hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich verbessert, was insbesondere der Umsetzung von Maßnahmen in der Industrie und im Straßenverkehr zugeschrieben werden kann. Der gestiegene Holzeinsatz in privaten Haushalten hat in den 1990er und 2000er Jahren zu einem Anstieg und seitdem zu einem etwa gleichbleibend hohen Niveau der Feinstaub-Emissionen aus diesem Sektor geführt.
Daher liegt der Anteil des Feinstaubs aus Kaminöfen und anderen Holzfeuerunganlagen an der Gesamtmenge der Feinstaub-Emissionen in Deutschland seit einigen Jahren nur noch wenige Prozentpunkte unter den Feinstaub-Emissionen aus den Auspuffrohren des Straßenverkehrs. Das kommt also vor allem daher, dass die Feinstaub-Emissionen aus den Auspuffrohren des Straßenverkehrs reduziert werden konnten, während die Feinstaub-Emissionen aus Kaminöfen und anderen Holzfeuerunganlagen seit Längerem auf nahezu gleichem Niveau geblieben sind.
Weiterführende Informationen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sowie Tipps zum richtigen Umgang mit einer Holzfeuerung stellt das Bundesumweltministerium unter seiner Internetadresse bereit.
->Quelle: bmub.bund.de/holzfeuerung/kaminoefen-und-andere-holzfeuerungsanlagen-im-haus