Das Kapitel „Klimaschutz, Energie und Umwelt“ aus dem Sondierungsprotokoll vom 12.01.2018
I. Klimaschutz
Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell wie möglich schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert werden.
Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:
- Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 %-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren,
- Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung,
- einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und
- die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.
Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.
II. Energiewende
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 % Erneuerbarer Energien bis 2030 an. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.
Vorgesehen ist eine Sonderausschreibung, mit der acht bis zehn Mio. t CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore- Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.
Wir wollen
- weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze (Netzausbaubeschleunigungsgesetz).
- die Sektorenkoppelung in Verbindung mit Speichertechnologien voranbringen.
- die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.
III. Umwelt
Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Dazu werden wir folgende Maßnahmen umsetzen:
- Programm „Nationales Naturerbe“ fortsetzen
- Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausbauen
- Endlagersuche zielstrebig fortsetzen
- Erhalt der Biodiversität und den Artenschutz als Querschnittsaufgabe verankern und entsprechende Bundesprogramme weiter stärken
- „Aktionsprogramm Insektenschutz“
- die Potenziale der Landwirtschaft für Klimaschutz und Biodiversität nutzen
- die Vermüllung der Weltmeere eindämmen; Müllvermeidung und Recycling stärken
- durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.
->Quellen: