Dieselprivileg bleibt – vorerst

Fragen 7 bis 18 – Arbeit der Expertengruppen

  1. Wann haben bzw. werden voraussichtlich die Untergruppen und die vier Gruppen von Expertinnen und Experten jeweils ihre Arbeit beenden?
  2. In welcher Form werden die Ergebnisse der Untergruppen und Gruppen von Expertinnen und Experten jeweils wann veröffentlicht (bitte begründen)?
  3. In welcher Form werden die Protokolle der Untergruppen und Gruppen von Expertinnen und Experten jeweils wann veröffentlicht (bitte begründen)? 10. In welcher Form werden die in den Untergruppen und Gruppen von Expertinnen und Experten gehaltenen Vorträge Mitgliedern dieser oder Dritten jeweils wann zugänglich gemacht oder veröffentlicht (bitte begründen)?

Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Expertengruppe I und ihre UAG haben die Sitzungsarbeit noch nicht beendet. Am 3. Januar 2018 sollen die UAG tagen, für den 19. Januar 2018 ist die nächste Sitzung der Expertengruppe I geplant.

Die abschließende Sitzung der Expertengruppe II fand am 21. Dezember 2017 statt.
Die abschließende Sitzung der Expertengruppe III fand am 26. Oktober 2017 statt.
Die abschließende Sitzung der Expertengruppe IV fand am 16. November 2017 statt.

Alle Expertengruppen werden ihre Arbeitsergebnisse in Form von Abschlussberichten vorlegen. Ob und in welcher Form eine Veröffentlichung erfolgt, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Protokolle der Expertengruppen und der UAG wurden an alle Teilnehmer verteilt. Soweit in den Expertengruppen und UAG Vorträge gehalten wurden, entscheidet jeder Vortragende selbst über die Veröffentlichung.

  1. Warum wurde der zweite Dieselgipfel mit den Herstellern auf das Jahr 2018 verschoben?
  2. Wann genau soll der zweite Dieselgipfel mit der Industrie stattfinden (bitte begründen), und von welchen Faktoren außer der Regierungsbildung hängt die Terminsetzung ab?
  3. Werden zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse aller Gruppen von Expertinnen und Experten vorliegen, und wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Zeitpunkt einer möglichen Folgeveranstaltung unter Beteiligung von Bund, Ländern und Automobilindustrie ist an die Fertigstellung der Abschlussberichte der vier Expertengruppen geknüpft.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10 verwiesen.

  1. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung auf die am 15. Februar 2017 von der EU-Kommission gesetzte zweimonatige Frist, der Stellungnahme der EU-Kommission bezüglich des von dieser angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Luftqualitätsgrenzwerte nachzukommen, reagiert (bitte begründen) (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13669)?

Die Bundesregierung hat mit Mitteilung vom 5. Mai 2017 gegenüber der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid Stellung genommen.

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität in den Städten“, und wann ist mit dessen Beschluss zu rechnen?
  2. Aus welchen Gründen liegt bisher keine Förderrichtlinie vor, und wann wurde mit deren Erarbeitung begonnen (bitte unter Angabe der beteiligten Ressorts, Institutionen und Verbände ausführen)?

Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ umfasst mehrere Richtlinien, die teils schon vorhanden sind und finanziell aufgestockt werden und teils noch erstellt werden müssen. Die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wird derzeit erstellt und soll Anfang Januar 2018 veröffentlicht werden. Im Übrigen wird auf die gemeinsame PM von BMVI, BMWI und BMUB vom 15. Dezember 2017 verwiesen.

  1. Wird die Bundesregierung der diesbezüglichen Forderung des Bundesrates (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9./10. November 2017, Tagesordnungspunkt 4.1, Buchstabe a Nationales Forum Diesel, Nr. 5), vom Instrument des vorzeitigen Maßnahmenbeginns Gebrauch zu machen, Folge leisten (bitte begründen)?

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Kommunen so früh wie möglich mit den erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beginnen können sollen. Für zahlreiche Maßnahmen, die von den im Sofortprogramm enthaltenen Förderrichtlinien abgedeckt sind, können Förderberechtigte vorzeitig beginnen.

  1. Welche konkreten Verabredungen wurden seitens der Bundesregierung mit den betroffenen Kommunen auf dem „Dieselgipfel“ am 28. November 2017 (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/dieselgipfel-mehr-geld-fuer-saubereluft- doch-die-zeit-wird-knapp-a-1180712.html) getroffen, und inwiefern gehen diese über die Festlegungen des vorangegangenen Dieselgipfels mit den Kommunen hinaus?

Kern der Ergebnisse des zweiten Gesprächs im Bundeskanzleramt mit Kommunen und Ländern am 28. November 2017 ist das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Das Programm enthält konkrete Maßnahmen, die zur Senkung des verkehrsbedingten Luftschadstoffniveaus in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten beitragen sollen. Details zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ sind auf der Internetseite www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/ Themen/Saubere-Luft/_node.html einsehbar.

Folgt: Frage 19 – bereits existierende Förderprogramme