Nationale Pläne und die Rolle der EU-Kommission
Um die Ziele der Energieunion zu erreichen, legt jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 1. Januar 2019 und danach alle zehn Jahre einen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan vor. Der erste Plan muss den Zeitraum von 2021 bis 2030 abdecken. Die folgenden Pläne müssen den Zehnjahreszeitraum unmittelbar nach dem Ende des Zeitraums abdecken, für den der vorherige Plan gilt.
Die Kommission bewertet die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne und kann Empfehlungen aussprechen oder Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn sie der Ansicht ist, dass die erzielten Fortschritte oder die ergriffenen Maßnahmen unzureichend waren.
[note 2016 legte die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschlägen zum Thema saubere Energie vor, die dazu beitragen sollen, den Klimawandel zu bekämpfen, die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern und die Haushalte bei der Erzeugung ihrer eigenen grünen Energie zu unterstützen. Das Parlament prüft derzeit Änderungen an diesen Vorschlägen. Der Anteil des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen hat sich in den vergangenen Jahren beinahe verdoppelt, nämlich von rund 8,5 Prozent im Jahr 2004 auf 16,7 Prozent im Jahr 2015. Die EU ist auf dem besten Weg, ihr 20 Prozent-Ziel für 2020 zu erreichen. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich 2014 darauf, dass dieser Anteil bis zum Jahr 2030 auf 27 Prozent steigen sollte. Die Abgeordneten treten jedoch dafür ein, dass der Zielwert mindestens 35 Prozent betragen sollte. Außerdem möchten sie auch das Recht der Menschen stärken, ihren eigenen Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen, ohne dass sie dafür Gebühren oder Steuern zahlen müssen.Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz könnten nicht nur die CO2-Emissionen senken, sondern auch die jährliche Energieimportrechnung der EU in Höhe von 350 Milliarden Euro. Aus diesem Grund wollen die Abgeordneten das verbindliche Ziel festlegen, den Energieverbrauch in der gesamten EU bis 2030 um 35 Prozent zu senken. Ein wichtiger Bereich, in dem Verbesserungen vorgenommen werden können, ist die Heizung und Kühlung von Gebäuden. In der EU entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebestand. Etwa 75 Prozent der Gebäude in der EU sind nicht energieeffizient. Im Dezember 2017 einigten sich die Verhandlungsführer des Parlaments, des Ministerrates und der Kommission darauf, dass die Mitgliedstaaten nationale langfristige Strategien zur Unterstützung der Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ausarbeiten sollten. Ziel ist, dass Gebäude in der EU bis 2050 kaum Treibhausgas-Emissionen verursachen. Darüber hinaus hat das Parlament im vergangenen Jahr die Energielabels für Haushaltsgeräte wie Lampen, Fernseher und Staubsauger vereinfacht, um es für Verbraucher einfacher zu machen, die Energieeffizienz der Geräte zu vergleichen. Die EU-Abgeordneten arbeiten auch an der Einrichtung eines Kooperations- und Kontrollmechanismus, um die Fortschritte bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 zu überwachen, insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Am 17.01.2018 verabschiedete das Parlament seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen für saubere Energien: Diese betreffen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und einen Kontrollmechanismus („Governance-System der Energieunion“, s.o.). Nun werden die EU-Abgeordneten Verhandlungen mit dem Ministerrat aufnehmen, um die Regeln fertigzustellen. – Weitere aktuelle Infos im Dossier des EU-Parlaments.]
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