Änderungen zur Antragstellung beim Marktanreizprogramm
Seit vielen Jahren wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte im Rahmen des erfolgreichen von der Bundesregierung gefördert. Zum Jahresbeginn 2018 gibt es laut einer Medienmitteilung aus dem BMWi in diesem Programm zwei Änderungen, die für Verbraucher, Energieberater, Handwerker und weitere Beteiligte wichtig sind.
Förderanträge vor Beginn der Maßnahme stellen
Seit dem 01.01.2018 ist der Antrag auf eine Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Diese Umstellung dient auch der Angleichung der Förderbestimmungen mit den weiteren Programmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Bis zum 30.09.2018 gilt eine Übergangsfrist für Anlagen, die in 2017 beauftragt wurden, aber erst in 2018 installiert werden konnten. Die Anforderungen, die das MAP ansonsten für die Förderfähigkeit der Technologien aufstellt, bleiben unverändert.
EEG-geförderte Biomasse- und Tiefengeothermieanlagen werden wieder durch das MAP gefördert
Ab dem 01.02.2018 werden darüber hinaus wieder Anlagen gefördert, die auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Dies betrifft Biomasseanlagen und Tiefengeothermieanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in den Leistungsklassen, die gemäß der MAP-Richtlinie bei der KfW beantragt werden können, aber auch Biogasleitungen zur Versorgung von KWK-Anlagen. Die Förderung dieser Anlagen wurde 2014 aufgrund von Bedenken der Europäischen Kommission bezüglich der Kumulierung beider Förderungen ausgesetzt, kann aber nach Klärung der letzten beihilferechtlichen Details nunmehr wieder aufgenommen werden.
Im Rahmen des MAP fördert das BMWi die Errichtung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen, insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel, sowie die Errichtung von Wärmenetzen und -speichern. Die Förderung von Anlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt durch Investitionszuschüsse über das , größere Anlagen werden mit Tilgungszuschüssen zu zinsgünstigen KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Premium“ gefördert.
->Quellen: bmwi.de/aenderungen-zur-antragstellung-beim-marktanreizprogramm