Unglaublicher Aufwand für Existenzvernichtung der DUH
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrere, teils Existenz-bedrohende Prozesse gewonnen, bzw. Klagen abwenden können. Darunter zwei Verfahren gegen das Bundesverkehrsministerium und eine von der BASF unterstützte Schadenersatzklage der Plastiktütenhersteller Victor Güthoff & Partner GmbH und deren Tochter Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro.
Es ging um die von der DUH geforderte Veröffentlichung der Dieselgate-Akte (Foto: geschwärzte Akten des KBA) und der Unterlagen zum CO2-Betrug bei Volkswagen. Unter der Leitung der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin wurde die Bundesregierung massiv wegen ihres fortgesetzten Rechtsbruchs gerügt und zur sofortigen Veröffentlichung der Akten verurteilt.
Grundsatzklage auf Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsdiesel
„Einen längeren Atem“ braucht die DUH nach eigener Aussage „hingegen bei unserer Grundsatzklage. Hier kämpfen wir dafür, dass Diesel-Pkw mit nachweislich verbauten illegalen Abschalteinrichtungen keine Betriebserlaubnis mehr haben. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen das Kraftfahrt-Bundesamt deutete das Gericht zwar zu unserer Freude an, unsere Position inhaltlich für überzeugender als die der Bundesregierung und VW zu halten. Allerdings kämen wir nicht bis zur Klärung dieser Frage, weil das novellierte Klagerecht für diese Fälle keine richterliche Überprüfung durch Bürger oder Verbände erlaube.“ DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Damit kann der größte Industrieskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte durch keinen Bürger und keine Institution vor Gericht gebracht werden.“ Die DUH kündigte an, gegen diese Entscheidung in die Revision zu gehen.
Klage abgewiesen, aber Sprungrevision zugelassen
Am 24.01.2018 fand schließlich in Düsseldorf die erste von zehn Gerichtsverhandlungen über den Entzug der Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit Betrugssoftware statt. Damit will die DUH letztlich den betroffenen neun Millionen Käufern von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw helfen, ihr Recht auf eine technische Nachrüstung zulasten der Hersteller durchzusetzen. Resch: „Leider wies das Verwaltungsgericht unsere Klage ab, ließ aber erfreulicherweise nicht nur die Berufung, sondern auch die Sprungrevision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zu, sodass wir nun hoffen, dass auch die beklagte Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zustimmt und wir schnell eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhalten.“
Plastiktütenhersteller scheitert vor BGH mit Millionenklage gegen DUH und Resch
Eine von der BASF unterstützte Schadenersatzklage der Plastiktütenhersteller Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro wegen angeblich biologisch abbaubarer Plastiktüten ist endgültig vor dem BGH gescheitert. Am 09.01.2018 wurde die Klage endgültig abgewiesen (VI ZR 74/17). Zuvor hatten die Richter des Oberlandesgerichts Köln der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht gegeben und die Revision nicht zugelassen (AZ 15 U 28/14). Dagegen hatten die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.
Die laut Resch auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der DUH ausgerichtete Schadenersatzklage war mehr als fünf Jahre lang mit unglaublichem Aufwand, dem mehrmaligen Wechsel von Anwälten, dutzenden Schriftsätzen und insgesamt über zehn Gutachten betrieben worden. Alle drei vorangegangenen Gerichtsverhandlungen des Land- und Oberlandesgerichts Köln hatte die DUH gewonnen. Nach Einschätzung der DUH versteckte sich der Chemieriese hinter dem mittelständischen Plastiktütenhersteller Victor Güthoff & Partner GmbH, um einen Imageschaden bei dem Versuch zu vermeiden, sich eines bundesweit tätigen Umweltschutzverbands und eines seiner Geschäftsführer mit zweifelhaften Mitteln zu entledigen.