„Klimawandel: CO2-Ausstoß schneller senken, CO2-arme Innovationen finanzieren“
So überschreibt die Presseabteilung des Europäischen Parlaments den Beschluss vom 06.02.2018, mit dem das sogenannte Backloading, die Verknappung der CO2-Emissions-Zertifikate, also der Verschmutzungserlaubnisse der EU-Kommission zur formellen Zustimmung vorgelegt werden soll. Damit sollten Investitionen in kohlenstoffarme Technologien gefördert werden.
Zwei neue Fonds sollen „Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung und den Übergang hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft unterstützen“ – so die Medienmitteilung des EU-Parlaments, die das Abstimmungsergebnnis als „Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der EU-Zusagen im Rahmen des Pariser Abkommens“ feiert. Der Entwurf wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 104 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Der Rat muss ihn nun formell billigen, dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Das EU-Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem die CO2-Emissionen der Industrie stärker eingedämmt werden sollen, um so die Zusagen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.
Das neue Gesetz, das bereits informell mit den EU-Ministern vereinbart wurde, wird die Einziehung von Emissionszertifikaten beschleunigen, die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS, „CO2-Markt“) verfügbar sind, der rund 40% der Treibhausgasemissionen der EU abdeckt. Es sieht folgendes vor:
- Die Emissionszertifikate, die auf den Markt gebracht werden sollen, wierden pro Jahr stärker verknappt als bisher (sog. „linearer Kürzungsfaktor“), und zwar um 2,2% ab 2021. Derzeit sind 1,74% geplant. Dies soll zu gegebener Zeit überprüft werden, um möglicherweise den Prozentsatz weiter zu erhöhen, allerdings frühestens 2024.
- Die Kapazität der ETS-Marktstabilitätsreserve soll verdoppelt werden, um überschüssige Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen. So würden in den ersten vier Jahren jährlich je bis zu 24% der überschüssigen Zertifikate eingezogen, wodurch ihr Preis steigen und der Anreiz zur Verringerung der Emissionen erhöht würde.
Modernisierungsfonds und Innovationsfonds
Um kohlenstoffarme Innovationen zu fördern, sieht das Gesetz auch einen „Modernisierungsfonds“ vor, um die Erneuerung der Energiesysteme in den einkommensschwächeren Mitgliedstaaten voranzutreiben. Die Abgeordneten haben die Finanzierungsregeln verschärft, so dass der Fonds nicht für Kohleprojekte verwendet wird (außer für Fernwärme in den ärmsten Mitgliedstaaten). Ein neuer Innovationsfonds soll außerdem finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Bereich erneuerbare Energieträger, Abscheidung und Speicherung von CO2 sowie Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung gewähren.
Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen („Carbon Leakage“)
Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Dieses sogenannte „Carbon Leakage“ kann eintreten, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Die Branchen mit dem höchsten Risiko erhalten ihre ETS-Zertifikate ohne Gegenleistung. Weniger exponierte Branchen erhalten 30% kostenfrei. Berichterstatterin Julie Girling (EKR, UK) dazu: „Das Emissionshandelssystem bleibt der Eckpfeiler unserer EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels. Wir haben unser Bestes getan, um eine ehrgeizige Erneuerung zu vereinbaren. Das EHS hat im Laufe der Jahre viele Gegner gehabt. Wir haben viele Probleme angepackt – von einem CO2-Preis, der eindeutig zu niedrig war, um den Markt funktionsfähig zu machen, bis hin zu der schwierigen Frage des Gleichgewichts zwischen unseren umweltpolitischen Zielen und dem Schutz der energieintensiven europäischen Industrie.“
[note Solarify kann die Begeisterung der EU-Parlamentspressestelle nicht teilen. Zögerlich, zaghaft, zaudernd – das beschreibt die Haltung der Brüsseler Parlamentarier eher…]
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