Mythos von der Energieeffizienz als Wohnkostentreiber eindeutig widerlegt
Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), das am 16.02.2018 veröffentlicht wurde. „Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.
Das Gutachten des iTG Dresden verdeutliche, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein müsse. So sei das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für sechs der insgesamt 36 prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich gewesen. Der überwiegende Teil von 30 Prozent der Kosten sei durch andere Anforderungen an Gebäude bedingt gewesen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 seien die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund drei Prozent gestiegen, so Röttgen.
Dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.
„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.
„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, fordert Röttgen.
->Quelle und weitere Informationen:
- Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (bee-ev.de)/presse/16.02.2018
- BEE-Kurzgutachten: Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau
- ENERGIEEFFIZIENZ – Schlüssel für bezahlbares Wohnen – Fakten zur EnEV-Debatte
- LEE-NRW.de/gutachten-widerlegt-landesregierung-energiestandards-keine-kostentreiber