Recherchen von „Report Mainz“
Stickoxide aus Dieselmotoren schaden der Gesundheit auch in niedrigen Mengen erheblich, so eine Studie des Umweltbundesamts, die dem Magazin Report Mainz vorliegt – das wiederum sagt Werner Eckert, Umweltexperte des SWR (21.02.2018). Berichte in ARD-Aktuell. In der UBA-Studie sei nach Angaben der Forscher erstmals flächendeckend untersucht worden, welche gesundheitlichen Schäden durch Stickstoffdioxid verursacht werden können. Ergebnis: Auch sehr geringe NO2-Konzentrationen, wie in ländlichen Gebieten, können gravierende gesundheitliche Folgen haben – und zwar auch weit unterhalb des gültigen Jahresmittel-Grenzwertes von 40 µg/m³ Luft.
Tausende Tote
Bis zu 8.000 Menschen sterben demnach jährlich vorzeitig an Herzkreislauferkrankungen, die durch den Schadstoff mitausgelöst werden. Das Helmholtzzentrum München habe flächendeckend Daten für Deutschland ausgewertet und in drei Musterregionen genauer hingeschaut: in München, Berlin und Brandenburg. Die Wissenschaftler konnten damit belegen, dass in höher belasteten Ballungsgebieten die vorzeitigen Todesfälle noch deutlich höher liegen. Hier kamen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Schäden durch Stickstoffdioxid in München am größten sind, gefolgt von Berlin und Brandenburg. In verkehrsreichen Gegenden und Ballungszentren seien die gesundheitlichen Schäden durch NO2 noch deutlich größer, betonen die Forscher. Die Forscher seien zu dem Schluss gekommen, dass zwar in städtischen Ballungsgebieten wie München die Wirkung am stärksten ist, dass aber bereits niedrige Belastungen schaden.
Effekte selbst bei vierfach unter dem Grenzwert liegenden Mengen
Effekte hätten selbst bei vierfach unter dem Grenzwert liegenden Mengen nachgewiesen werden können. Möglich seien weitere Schädigungen, etwa Schlaganfälle und Atemwegserkrankungen, heißt es in dem Bericht für das Umweltbundesamt. Die Analyse sei bereits im Mai 2017 gemacht, die Ergebnisse bisher aber nicht veröffentlicht worden. Sie stimmten mit Studien überein, die amerikanische Forscher und auch die europäische Umweltagentur vorgelegt hätten.
Laut der Studie treten vorzeitige Todesfälle bereits ab einer längeren Stickstoffdioxid-Konzentration von rund 10 µg NO2/m³ Luft auf. Dieser Wert werde jedoch in Deutschland selbst in ländlichen Gebieten oft überschritten. In verkehrsreichen Gegenden und Ballungszentren seien die gesundheitlichen Schäden durch NO2 noch deutlich größer, betonen die Forscher. Nach Angaben der Forscher könnten noch weitere tausende vorzeitige Todesfälle hinzukommen, die durch andere Krankheiten als Herzkreislauferkrankungen entständen. Wissenschaftler gingen davon aus, dass auch Schlaganfälle, Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD sowie auch Diabetes durch Stickstoffdioxid ausgelöst oder verschlimmert werden könnten. Allerdings sei bei diesen Erkrankungen der Zusammenhang mit Stickstoffdioxid nicht so stark durch Studien belegt, wie bei den Herzkreislauferkrankungen.
Auf Nachfrage, warum die im Mai entstandene Studie bisher nicht veröffentlicht worden sei, habe ein UBA-Sprecher erklärt, dass es noch keinen Termin für die öffentliche Vorstellung der Studie gebe. Lungenexperten unter anderem der ERS (European Respiratory Society) haben immer wieder auf die Gefährlichkeit von Stickstoffdioxid hingewiesen. In einer Stellungnahme der ERS heißt es, Zitat: „Der Zusammenhang zwischen kurzfristiger Exposition mit Stickstoffdioxid und erhöhter Sterblichkeit, Krankenhauseinweisungen sowie einem erhöhten Risiko für bestimmte Atemwegserkrankungen ist wissenschaftlich belegt. Neuere epidemiologische Studien liefern darüber hinaus immer mehr Belege für den Zusammenhang von Langzeitexposition gegenüber NO2 mit Lungenerkrankungen und vorzeitiger Mortalität.“
[note Aus einer Kurzstellungnahme von Prof. Barbara Hoffmann MPH, Universitätsklinikum Düsseldorf (Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin, AG Umweltepidemiologie) – Ausschnitte: „Der Zusammenhang zwischen kurzfristiger Exposition mit NO2 und erhöhter Sterblichkeit, Krankenhauseinweisungen sowie einem erhöhten Risiko für die Atemwegsgesundheit ist wissenschaftlich belegt. Neuere epidemiologische Studien liefern darüber hinaus immer mehr Belege für den Zusammenhang von Langzeitexposition gegenüber NO2 mit Lungenerkrankungen und vorzeitiger Mortalität. Die Weltgesundheitsorganisation spricht 2013 und in ihrer Empfehlung an die EU-Luftreinhaltepolitik sowohl bei Kurzzeit- als auch Langzeiteffekten von NO2 von ausreichenden Beweisen einer Erhöhung der Gesamtsterblichkeit und Krankenhauseinweisungen wegen Atemwegserkrankungen, Erhöhung der Gesamtmortalität und einer Verschlimmerung bei bestehendem Asthma… Zusammenhang zwischen der Stickstoffdioxidbelastung und dem Diabetesrisiko… darüber hinaus Hinweise auf möglichen Zusammenhang mit Herzinsuffizienz, Schlaganfällen oder chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen… Die WHO4 zitiert zahlreiche epidemiologische Studien, welche bereits bei jährlichen Konzentrationen unterhalb von 40 oder sogar 20 ?g/m³ Zusammenhänge mit negativen gesundheitlichen Effekten in der Bevölkerung belegen… Sichere Hinweise auf eine Wirkschwelle, unter der keine gesundheitlichen Effekte auftreten, gibt es nicht. In einer zweiten Übersichtsarbeit von 2013 empfiehlt die WHO eine Quantifizierung der Kurzzeit- bzw. Langzeit-Effekte von NO2 auf Sterblichkeit und bestimmte Atemwegserkrankungen nach linearen Konzentrations-Wirkungs-Beziehungen. Als untere Schwelle für die Anwendung einer linearen Dosis-Wirkungsbeziehung für Langzeit-Effekte auf die Sterblichkeit gibt die WHO 20 ?g/m³ im Jahresmittel an, für alle anderen Effekte wird keine untere Schwelle angegeben.]
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert seit längerem die Überschreitung der gültigen Jahres-Grenzwerte bei Stickstoffdioxid (40 µg/m³ Luft) in deutschen Städten und fordert daher Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge (s. solarify.eu/selbstgespräch-resch-nach-sechs-jahren-triumph-ueber-basf-u-a). Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte es in den Tagesthemen„bezeichnend, dass eine solche Studie sieben Monate nicht veröffentlicht wird – die hätte uns natürlich sehr geholfen.“ Ob diese Fahrverbote rechtlich zulässig sind, darüber wird am Dienstag (27.02.2018) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil verkünden.
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