Umweltrat empfiehlt nach Urteil zu Fahrverboten: Blaue Plakette schnellstmöglich einführen
Als Konsequenz aus dem Leipziger Fahrverbotsurteil sollte die Bundesregierung aus Sicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen „so schnell wie möglich die blaue Plakette auf den Weg bringen“. Der SRU empfehle seit Jahren die Weiterentwicklung der Umweltzone durch die Einführung der Umwelt-Plakette für Stickstoffoxide (NOx) und habe bereits im Oktober 2016 ein einem offenen Brief dafür geworben (Medienmitteilung vom 27.02.2018).
Derzeit wird an etwa der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen in den Städten der NO2-Jahresmittelgrenzwert überschritten. „Die damit verbundene aktuelle Gesundheitsbelastung darf keinesfalls weiter toleriert werden“, sagt die SRU-Vorsitzende Prof. Dr. Claudia Hornberg. „Das unterstreicht auch das heutige Urteil.“ Unbestritten seien Dieselkraftfahrzeuge die Hauptursache für die Überschreitung der NO2-Grenzwerte in den Städten. Um die Immissionen auf das gesetzlich geforderte Maß zu begrenzen, müsse die Nutzung von älteren Diesel-Pkw in hoch belasteten Gebieten eingeschränkt werden. Dass dies Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeughalter mit sich bringe, sei „bedauerlich und hätte durch eine vorausschauend nachhaltige Verkehrspolitik vermieden werden können“.
Zielgenauere Maßnahmen als Fahrverbote
Durch das Urteil werden Fahrverbote jetzt grundsätzlich möglich. Dabei stünden zielgenauere Maßnahmen zur Verfügung. Der SRU empfiehlt seit Jahren die Weiterentwicklung der Umweltzone durch die Einführung einer sogenannten blauen Plakette für Stickstoffoxide (NOx). Dafür müsste das Bundesverkehrsministerium die entsprechende Bundes-Immissionsschutzverordnung ändern. Dann können betroffene Kommunen ihre Umweltzonen um die blaue Plakette erweitern und damit Dieselfahrzeuge mit besonders hohen NOx-Emissionen aus den Städten verbannen. Bereits im Oktober 2016 hat sich der SRU in einem offenen Brief an die Bundesumweltministerin, den Bundesverkehrsminister und die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder für die Einführung der blauen Plakette stark gemacht.
Regierungsmaßnahmen erreichen keine ausreichende Senkung
Mit den Maßnahmen, welche die Bundesregierung im Rahmen der „sogenannten Dieselgipfel“ verabschiedet habe, werde sich „dagegen eine ausreichende Senkung der NO2-Belastungen im Sinne des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes nicht erreichen“ lassen. Zu dieser Einschätzung komme auch die Europäische Kommission, die den Druck im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Luftqualitätsrichtlinie wieder erhöht habe.
Ende der Dieselsubventionierung (28,6 Mrd. €/a) in dieser Legislaturperiode einleiten!
Das Ende der Dieselsubventionierung sollte in dieser Legislaturperiode ebenfalls eingeleitet werden. Es gibt kein überzeugendes Argument, auf Dauer an dieser umweltschädlichen Subvention festzuhalten. Auf der einen Seite wurde ein Fonds für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Dieselgipfels geschaffen. Gleichzeitig kosten allein die Steuererleichterungen für Dieselkraftstoff den Bund jährlich 7,6 Milliarden Euro. Die Gesamtsumme der umweltschädlichen Subventionen für den Verkehrssektor beläuft sich laut Umweltbundesamt auf 28,6 Milliarden Euro im Jahr.
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