DIW: Tarifwechsel bringt große Einsparungen bei Haushaltsstrompreisen
Die durchschnittlichen Strompreise sind seit 2007 fast ständig gestiegen, doch hat der Anstieg Verbraucher unterschiedlich stark betroffen. Während sich die Grundversorgungstarife – die teuersten Tarife im Markt – bis 2014 um 50 Prozent erhöhten, blieben die günstigsten Tarife im Markt in der Regel unverändert. Die Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten Energie zu einem Grundversorgungstarif an alle Haushalte zu verkaufen. Ein Tarifwechsel von diesem Grundversorgungstarif zum günstigsten Lieferanten hätte den Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld gespart. Eine Medienmitteilung vom 07.02.1018 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin.
2014 wäre bei einem mittleren Stromverbrauch (2800 kWh/a) eine durchschnittliche Ersparnis von fast 400 Euro möglich gewesen. Trotzdem wechseln immer noch relativ wenige Haushalte den Anbieter. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des DIW Berlin, für die die Ökonomen Tomaso Duso (Interview: diw.de/18-6-2.pdf) und Florian Szücs anhand von detaillierten Mikrodaten für Deutschland über den Zeitraum von Januar 2007 bis August 2014 die Entwicklung der Einzelhandelsstrompreise unter die Lupe genommen haben. Untersucht wurden über sechs Millionen monatliche Strompreise für alle deutschen Postleitzahlgebiete.
Die Preise in den Grundversorgungstarifen stiegen demnach von 2007 bis 2014 im Schnitt von etwas über 21 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf rund 32 Cent/kWh – ein Anstieg von rund 50 Prozent. Der günstigste Tarif der Grundversorger nahm von knapp 21 Cent um rund 40 Prozent auf 29 Cent/kWh zu. Dagegen sind die Tarife der jeweils günstigsten Anbieter im Mittel nicht gestiegen, sie bewegten sich meist in einem schmalen Band zwischen ungefähr 16 und 19 Cent/kWh.
„Ein Teil der Strompreissteigerung kann zwar auf höhere Steuern und Abgaben wie die EEG-Umlage zurückgeführt werden. Allerdings ist dies nicht der einzige Treiber. Das Verhalten der Stromanbieter, insbesondere wie sie Kostensenkungen weitergeben, spielt eine große Rolle und auch die Wechselbereitschaft der Haushalte“, sagt Studienautor Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am DIW Berlin.
In der Untersuchung zeigte sich, dass die „Großen Vier“ (E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall) zwar in 59 Prozent der untersuchten Gebiete den Grundversorger stellten, aber nur in 22 Prozent der Fälle den günstigsten Tarif anboten. Dagegen werden 61 Prozent der günstigsten Tarife von unabhängigen Einzelhändlern angeboten, die dabei nur drei Prozent der Grundversorger stellen.
Um nachzuvollziehen, inwieweit Kostensenkungen insbesondere durch gesunkene Großhandelspreise an die Haushalte weitergegeben wurden, haben die Ökonomen die Entwicklung der Tarife im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kosten analysiert. In den Grundversorgungstarifen wurden von jedem Euro Kostenersparnis nur rund 40 bis 60 Cent an die Haushalte weitergegeben. Bei den günstigsten Tarifen im Markt wurden Kostensenkungen zuletzt dagegen fast vollständig weitergegeben. Dazu wird vor allem der höhere Anteil an wechselbereiten Kundinnen und Kunden dieser Anbieter beigetragen haben.
„Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Liberalisierung der Strommärkte zumindest auf der Anbieterseite funktioniert. Der Wettbewerb kommt allerdings nur in Schwung, wenn die Kunden auch wirklich zu billigeren Anbietern wechseln“, konstatiert Studienautor Tomaso Duso. Dies finde in Deutschland wie in vielen anderen Ländern immer noch zu selten statt. „Knapp ein Drittel der Haushalte hierzulande bezieht noch den teuren Grundversorgungstarif.“ Informationskampagnen könnten zur Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Ländern ist aber fraglich, ob dies alleine ausreicht. Zusätzlich sollten leichte Regulierungsinstrumente geprüft werden. Eine Möglichkeit sind sogenannte Opt-out-Optionen, wie sie in Großbritannien angedacht sind und durch die Kundinnen und Kunden der Grundversorger attraktivere Angebote von konkurrierenden Anbietern erhalten. In einem solchen System werden die Grundversorger angewiesen, Kundeninformationen an die Regulierungsbehörde weiterzugeben, die diese den Wettbewerbern zur Verfügung stellen kann.
->Quelle: diw.de/pressemitteilungen