Rede Hendricks‘: „Nicht gegen Autofahrer, sondern für die Gesundheit“
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, hielt in der Aktuellen Stunde zum Thema „Dieselfahrverbote wegen Luftreinhaltungsvorgaben“ vor dem Deutschen Bundestag am 02.03.2018 in Berlin eine Rede – Solarify dokumentiert.
<strong>Rede Hendricks‘: „Nicht gegen Autofahrer, sondern für die Gesundheit“</strong>
<img class=“alignright wp-image-127023″ title=“Bundestagsplenum am 02.03.2018 – Screenshot © parlamentsfernsehen“ src=“https://www.solarify.eu/wp-content/uploads/2018/03/Bundestagsplenum-Screenshot-©-parlamentsfernsehen.jpg“ alt=““ width=“200″ height=“100″ />Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, hielt in der Aktuellen Stunde zum Thema „<a href=“http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/03/Anlagen/26-1-bmub-dieselfahrverbot.pdf?__blob=publicationFile“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Dieselfahrverbote wegen Luftreinhaltungsvorgaben</a>“ vor dem Deutschen Bundestag am 02.03.2018 in Berlin eine <a href=“https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7206299#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjA2Mjk5&mod=mediathek“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Rede</a> – Solarify dokumentiert.
„Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Beim Thema „Diesel und Luftreinhaltung“ geht es in erster Linie um die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern. Wenn sich also die Bundesregierung, das Bundesverwaltungsgericht oder die Europäische Kommission um das Thema „saubere Luft“ kümmern, dann geht es nicht gegen irgendjemanden, nicht gegen Autofahrer, nicht gegen die Automobilindustrie, sondern es geht zunächst einmal um den Gesundheitsschutz für Menschen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche das Recht der Bevölkerung auf saubere Luft in den Städten bekräftigt. Das Gericht hat keine Fahrverbote verhängt, sondern Rechtsklarheit darüber geschaffen, inwieweit Kommunen den Verkehr einschränken dürfen, um die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Allerdings können die Kommunen Fahrverbote verhängen, wenn das die einzige Möglichkeit ist, die Grenzwerte einzuhalten. Das bedeutet: Länder und Gemeinden müssen bei der Fortschreibung ihrer Luftreinhaltepläne Fahrverbote als letzte Möglichkeit künftig in ihre Maßnahmenkataloge aufnehmen.
Fahrverbote möglichst vermeiden
Das heißt aber nicht, dass Fahrverbote von heute auf morgen in Kraft treten. Ziel der Bundesregierung ist und bleibt, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssen. Nach dem Urteil haben mögliche, nicht auszuschließende Verbote verhältnismäßig zu sein; sie sind als Instrument Ultima Ratio und nicht der erste Schritt. Wir werden mit den Ländern und Kommunen schnellstmöglich besprechen, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind, sobald die Begründung des Urteils vorliegt.
Es muss jetzt darum gehen, gerade den am meisten belasteten Städten – es sind etwa 20 – und ihren Bürgerinnen und Bürgern alle Unterstützung zu bieten, um das Problem zu lösen und die Verkehrssysteme sauberer zu machen. Als Bundesregierung haben wir dafür schon vor einiger Zeit das „Sofortprogramm Saubere Luft“ gestartet. Darin enthalten sind Förderprogramme, um die Schadstoffbelastung wirkungsvoll zu senken – zum Beispiel unser Förderprogramm für Elektrobusse.
Bei solchen Maßnahmen werden wir es aber nicht belassen. Wir wollen neue Regeln für den Schadstoffausstoß von Taxis und Bussen festlegen, notfalls auf bestimmten Strecken Durchfahrverbote für ältere Lkw verhängen, die Elektromobilität weiter ausbauen und den öffentlichen Nahverkehr attraktiver gestalten.
Folgt: Brauchen echte Verkehrswende