Kann Deutschland die Klimaschutzziele noch erreichen?
Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung bekräftigt, dass sie die Lücke zum Klimaziel 2020 so schnell wie möglich schließen will. Führt Deutschland einen Mindestpreis auf CO2 ein, können die Klimaziele bis zum Jahr 2020 noch erreicht werden. Das Öko-Institut e. V.hat im Auftrag des WWF Deutschland analysiert, wie stark bei welchem CO2-Preis vor allem die Emissionen aus der Stromerzeugung aus Kohle zurückgehen können. Neben CO2-Mindestpreisen wurden auch Kraftwerksstillegungen untersucht. Die Wissenschaftler haben die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen umfassend analysiert und die Effekte auf das Stromerzeugungssystem dokumentiert.
Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Wird ein Preis von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 erhoben, können die Emissionen im Stromsektor kurz- bis mittelfristig auf 200 Millionen Tonnen zurückgehen. Somit kann die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels praktisch komplett geschlossen werden.
- Ist der Preis pro Tonne CO2 geringer – etwa 15 Euro – werden vorrangig Steinkohlekraftwerke stillgelegt. Erst mittlere Preise – 25 Euro pro Tonne CO2 – sorgen für Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken.
- Führt Deutschland den Mindestpreis ein, gehen zudem die Exporte von klimaschädlichem Kohlestrom deutlich zurück. Dies führt aber nicht dazu, dass die Erzeugung aus Kernenergie- oder Braunkohlekraftwerken im Ausland ansteigt. Denn in den europäischen Nachbarländern würden insbesondere relativ effiziente Erdgaskraftwerke zum Zuge kommen, wenn der CO2-Mindestpreis koordiniert mit europäischen Nachbarländern eingeführt wird. Die Niederlande und Frankreich arbeiten bereits an entsprechenden Initiativen.
- Wenn ein CO2-Mindestpreis mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken kombiniert wird, kann der CO2-Mindestpreis niedriger ausfallen, um die gleiche Emissionsminderung zu erreichen. Zentraler Vorteil dieser Kombination: Die notwendigen Anpassungen in den Braunkohleregionen sind besser planbar.
Ein CO2-Mindestpreis ergänzt die Vorgaben zur Treibhausgasminderung des EU-Emissionshandels (EU ETS). Durch die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des EU ETS ist sichergestellt, dass die durch einen CO2-Mindestpreis erreichten Emissionsminderungen zusätzlicher Natur sind. Ein „Wasserbetteffekt“ – also dass andere Teilnehmer im Emissionshandel die frei werdenden Zertifikate der Stromerzeuger nutzen – ist nicht zu erwarten.
Hintergrund: Verfehlt Deutschland seine Klimaziele?
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen im Vergleich zum Jahr 1990 um 40 Prozent zu senken. Aktuell ist die Minderungslücke noch sehr groß: Im Jahr 2017 wurden erst 28 Prozent der Emissionen im Vergleich zu 1990 gemindert. Aktuelle Berechnungen des Öko-Instituts zeigen zudem: Die Lücke von 12 Prozentpunkten ist in den kommenden zwei Jahren mit den bislang beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen nicht zu schließen.
->Quelle und weitere Informationen:
- Öko-Institut.de/aktuelles/2018/mindestpreis-auf-co2-fuer-mehr-klimaschutz
- WWF.de/2018/maerz/ein-neues-instrument-fuer-den-kohleausstieg
- Studie „CO2-Mindestpreise im Instrumentenmix einer Kohle-Ausstiegsstrategie für Deutschland“ des Öko-Instituts
- Präsentation „CO2-Mindestpreise im Instrumentenmix einer Kohle-Ausstiegsstrategie für Deutschland“ mit zentralen Studienergebnissen des Öko-Instituts (deutsch)
- Presentation „Integrating a carbon floor price in the policy mix for Germany’s coal phase-out” with key study results by Oeko-Institut (english language)