Anfrage der Linken mit wenigen Antworten
Autos auf deutschen Straßen sind im Durchschnitt nur mit 1,46 Personen besetzt. Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ – aus der Antwort der Bundesregierung (19/1162), die ihrerseits allerdings „höhere Besetzungsgrade von Pkw“ unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als wünschenswert bezeichnet, auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/777) hervor.
Der durchschnittliche Pkw-Besetzungsgrad in Deutschland werde jährlich im Rahmen des Personenverkehrsmodells des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermittelt; das BMVI habe eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen veränderter Mobilitätskonzepte liefern soll, heißt es in der Vorlage.
Einen Zusammenhang zwischen den steuerlichen Bestimmungen für Dienst- und Firmenwagen und dem Trend zu größeren und schweren Autos, wie ihn die Linksfraktion ausgemacht hat, erkennt die Bundesregierung laut der Antwort nicht. Die ertragsteuerlichen Regelungen für Dienst- und Firmenwagen würden sich nicht an der Größe und Schwere der Fahrzeuge orientieren. Vielmehr richte sich die Besteuerung nach dem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung der Fahrzeuge. „Daraus ergibt sich: Je höher der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs, desto höher ist die Besteuerung der privaten Nutzung“, schreibt die Regierung.
[note Auf erstaunlich viele der Fragen „liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor“ – wie etwa hierauf: „Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen, das durchschnittliche Gewicht und die durchschnittliche Leistung der als Dienst- und Firmenwagen zugelassenen Autos? Wie hoch sind demgegenüber die CO2-Emissionen, das Gewicht und die Leistung der nicht als Dienst- und Firmenwagen zugelassenen Autos?“ Die Antwort, erwartbar: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.“]
Steuerliche Bestimmungen für Dienst- und Firmenwagen geben keine Anreize für klimaschonendes Verhalten
Eingehend auf die Einschätzung der Linksfraktion, dass die steuerlichen Bestimmungen für Dienst- und Firmenwagen keinerlei Anreize für klimaschonendes Verhalten geben würden, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes. Darin sei vorgesehen, dass bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen die Entnahme oder der geldwerte Vorteil für die private Nutzung dieser Fahrzeuge sich nicht nachteilig für die Steuerpflichtigen auswirkt. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge hätten einen höheren Listenpreis als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Der Listenpreis wiederum bilde die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Die gesetzliche Regelung ziele nun darauf ab, die Besteuerung beider Antriebsformen gleichzustellen und stelle keine Subvention dar, schreibt die Regierung.
Gefragt nach Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung eine wirksame Reduktion der CO2-Belastung durch den Straßenverkehr bis Ende des Jahres 2020 erreichen will, wird in der Antwort auf das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 aufmerksam gemacht. Zusätzliche Maßnahmen würden im Maßnahmenprogramm zum Klimaschutzplan 2050 erarbeitet, die gegebenenfalls auch eine mindernde Wirkung bezogen auf das Jahr 2020 hätten. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung enthalte sektorale Ziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen. Die Emissionen des Verkehrsbereichs sollen der Vorlage zufolge bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken – vergleichen mit dem Jahr 1990. Außerdem solle der Klimaschutzplan 2050 mit einem in seiner Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt werden, das die Erreichung der 2030er-Ziele sicherstelle, schreibt die Bundesregierung. (hib/HAU)
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